Pflegeunterstützungen

Im Bereich der Pflegeunterstützungen ist das Sozialministeriumservice für
  • das Pflegekarenzgeld
  • die 24-Stunden-Betreuung und
  • die Unterstützung Pflegender Angehöriger

zuständig.

Durch das Pflegekarenzgeld soll bei den betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Doppelbelastung vermieden werden. Dies gilt zur Organisation der Pflegesituation im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs naher Angehörigen oder auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei bereits länger bestehendem Pflegebedarf.

Erfolgt die Pflege im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung, ist ein monatlicher Zuschuss durch das Sozialministeriumservice möglich.

Im Falle der erforderlichen Vertretung pflegender Angehöriger kann das Sozialministerium die Ersatzpflege fördern.

Weitere Inhalte zum Thema

24-Stunden-Betreuung

Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Weiterlesen ›

Pflegekarenz und -teilzeit

Manchmal muss eine Pflegesituation neu organisiert werden – wenn zum Beispiel plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt oder eine pflegende Person entlastet werden soll. Dann kann mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Weiterlesen ›

Unterstützung für pflegende Angehörige

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Externe Links