Behindertenanwalt
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Wo gilt der Diskriminierungsschutz?
- Arbeitsverhältnisse
- sonstige Arbeitswelt (z.B. Berufsberatung, Berufsausbildung und Umschulung
- Zugang zu öffentlichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Einkaufsmärkte, Restaurants, Banken, Ordinationen, Veranstaltungen, öffentliche Verkehrsmittel, Internetseiten, Abschluss einer Versicherung, Zugang zur Wohnung, allgemeine Freizeitaktivitäten, wie etwa Kino, Theater und Schwimmbad)
- im Rahmen der Bundesverwaltung (z.B. Schulwesen, Zugang zu öffentlichen Bundesgebäuden
Welche Rechtsfolgen hat eine Diskriminierung?
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes besteht Anspruch auf Schadenersatz, im Arbeitsrecht teilweise auch ein Anspruch auf die vorenthaltene Leistung.
Die Rechtsfolgen können bei Gericht eingeklagt werden. Vor Einbringung der Klage ist ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice zwingend notwendig.
Bei Bedarf berät und unterstützt der Behindertenanwalt Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens und kann bei Bedarf auch als Vertrauensperson daran teilnehmen.
Kontakt
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)
Fax: 01-71100 DW 2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at/
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung