COVID-19 Maßnahmen im Bereich der Lohn-/Individualförderungen

Nachstehend finden Sie Detailinformationen zu den Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Rahmen von Covid 19.

Zur raschen Hilfe und Unterstützung werden folgende Maßnahmen ausgeweitet bzw. wie folgt adaptiert:

Überbrückungszuschuss - Corona

Der Überbrückungszuschuss in Höhe von € 271/Monat kann begünstigten Behinderten, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, für jeweils 3 Monate bis längstens 30. September 2021 (Enddatum der Förderung) auch ohne Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs gewährt werden.
Eine rückwirkende Bewilligung ist max. bis zu 3 Monaten möglich.

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Entgeltzuschuss und Arbeitsplatzsicherungszuschuss - Corona

Die mögliche Höhe des Zuschusses kann von der 3-fachen Ausgleichstaxe um 50% auf die 4,5-fache Ausgleichstaxe erhöht werden.

Die Anträge finden Sie unter Lohnförderungen