motorbezogene Versicherungssteuer

Personen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Behindertenpass ein Zusatzeintrag vorhanden ist, der besagt, dass die Person öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kann. Diese Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die auf die Person mit dem Behindertenpass angemeldet sind.