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Pflegekarenz und -teilzeit

Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Beginnend mit 01.11.2023 haben Arbeitnehmer:innen auch Anspruch auf eine Dienstfreistellung, um ihr Kind zu einem Rehabilitationsaufenthalt im Ausmaß von maximal 4 Wochen pro Jahr zu begleiten. [...] Weiterlesen

Das Sozialministeriumservice – die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Assistenzbedarf

Das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen ist eine Behörde des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Assistenzbedarf. [...] Weiterlesen

Landesstellen des Sozialministeriumservice

Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden. [...] Weiterlesen