Vertragsbedienstete
Frau T. H. (geb. 1983) ist seit 2002 in der Bezirkshauptmannschaft Kufstein in Tirol auf Vollzeitbasis beschäftigt. Das AMS finanzierte die einmonatige, unverbindliche Arbeitserprobung, die im Anschluss zu einem unbefristeten Dienstverhältnis führte. Durch die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsumgebung kann Frau H., die einen Rollstuhl benützt, ihre Aufgaben eigenständig durchführen. [...]
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Pflegekarenz und -teilzeit
Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Beginnend mit 01.11.2023 haben Arbeitnehmer:innen auch Anspruch auf eine Dienstfreistellung, um ihr Kind zu einem Rehabilitationsaufenthalt im Ausmaß von maximal 4 Wochen pro Jahr zu begleiten. [...]
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Kündigungsschutz
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Laborantin
Frau T. O. (geb. 1961) führt als Laborantin im Klärwerk Fritzens in Tirol regelmäßig Abwasseruntersuchungen durch. Trotz ihrer Hörbeeinträchtigung funktioniert die unternehmensinterne Kommunikation über Lippenlesen und die externe Kommunikation über Email und Fax hervorragend. Das Unternehmensservice Tirol war bei den Förderungsanträgen behilflich und unterstützte das Unternehmen mit Beratungsgesprächen. [...]
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Förderungen für behinderte Unternehmer und Unternehmerinnen
Unternehmer und Unternehmerinnen mit einem Grad der Behinderung von 50 % können zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands Zuschüsse erhalten. [...]
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Kriegsopfer und Kriegsgefangene
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Veröffentlichungen
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Verbrechensopfer
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, dass man eine Entschädigung bekommt, wenn man das Opfer eines Verbrechens geworden ist. [...]
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Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...]
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Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...]
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