erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung wird nach Antragstellung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice eingeladen.