Die steuerliche Absetzung der Mehrbelastung kann wahlweise als pauschaler Freibetrag oder durch Nachweis der tatsächlichen Kosten durchgeführt werden. Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.
Als Nachweis für die Behinderung gilt unter anderem der Behindertenpass. Für die Inanspruchnahme der großen Pendlerpauschale, des Freibetrages bei Gehbehinderung oder der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass oder ein Parkausweis gemäß §29b der Straßenverkehrsordnung erforderlich.
Liegt der Grad der Behinderung unter 50 %, stellt das Sozialministeriumservice einen abschlägigen Bescheid aus, aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist. Mit Zustimmung der Person mit Behinderung werden die Daten automatisch elektronisch übermittelt, sodass die Person sich um den Nachweis nicht mehr kümmern muss.
Die bis 2004 vom Amtsarzt oder von der Amtsärztin ausgestellten Bescheinigungen sind weiterhin gültig. Erfolgt eine neue Feststellung durch das Sozialministeriumservice, dann ersetzt diese allerdings die bisherigen Bescheinigungen.
Als Nachweis für die Behinderung gilt unter anderem der Behindertenpass. Für die Inanspruchnahme der großen Pendlerpauschale, des Freibetrages bei Gehbehinderung oder der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass oder ein Parkausweis gemäß §29b der Straßenverkehrsordnung erforderlich.
Liegt der Grad der Behinderung unter 50 %, stellt das Sozialministeriumservice einen abschlägigen Bescheid aus, aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist. Mit Zustimmung der Person mit Behinderung werden die Daten automatisch elektronisch übermittelt, sodass die Person sich um den Nachweis nicht mehr kümmern muss.
Die bis 2004 vom Amtsarzt oder von der Amtsärztin ausgestellten Bescheinigungen sind weiterhin gültig. Erfolgt eine neue Feststellung durch das Sozialministeriumservice, dann ersetzt diese allerdings die bisherigen Bescheinigungen.