Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei.
Der Bund, die Länder und Rehabilitationsträger (zum Beispiel das Arbeitsmarktservice oder die Sozialversicherungsträger), Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände mit 400 oder mehr Beschäftigten, politische Parteien und Parlamentsklubs können arbeitsplatzbezogene Förderungen nur unter folgenden Bedingungen erhalten:
Arbeitsplatzbezogene Förderungen sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern und bestehende Arbeitsplätze erhalten und sichern. Weiterlesen ›
Unternehmer und Unternehmerinnen mit einem Grad der Behinderung von 50 % können zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands Zuschüsse erhalten. Weiterlesen ›
Eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen für Menschen mit Assistenzbedarf wird in Form von vom Sozialministeriumservice finanzierten Arbeitsmarktprojekten angeboten. Weiterlesen ›
Das Behindertengleichstellungsrecht schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Weiterlesen ›