Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1.1.2024 pro Monat 180,90 Euro und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, ist die auszahlende Einrichtung zu informieren, dass für das Kind erhöhte Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.
Die Auszahlung ist ab Antragstellung bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen auch rückwirkend bis maximal 5 Jahre möglich.
Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach der Antragstellung beim zuständigen Finanzamt eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice.
Beim zuständigen Finanzamt kann diese mittels Antrags-Formular „Beih3“ beantragt werden.