Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, steht die Leistung allen zu, die den Antrag auf Hilfeleistung innerhalb eines Jahres eingebracht haben.
Bei späterer Antragstellung wird die Rentenleistung mit dem auf den Antrag folgenden Monat erbracht.
Personen, die durch das österreichische Bundesministerium für Gesundheit aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Leistung erhalten haben und die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz haben.
Die Voraussetzungen auf den Anspruch müssen vom Antragsteller oder der Antragstellerin durch Unterlagen nachgewiesen werden.