Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sozialministeriumservice ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.sozialministeriumservice.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Apa Gentics:

 Apa Gentics bestätigt hiermit, dass die Richtlinien zur Barrierefreiheit des Levels AA (wo möglich) bzw. Level A bei der Erstellung und technischen Umsetzung des Webdesigns von sozialministeriumservice.at zum Zeitpunkt der Projektumsetzung (2019) befolgt wurden. 

Ebenso bei der Umsetzung der neuen Design-Elemente im Zuge des Soft-Relaunches 2023. 

 Sozialministeriumservice:

 Wir sind verpflichtet, unsere Website für alle Benutzer:innen zugänglich zu machen, unabhängig von Technologie oder Fähigkeit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern, um dies sicherzustellen. Trotz unserer Bemühungen, alle Seiten und Inhalte unserer Website vollständig barrierefrei zu machen, können einige Inhalte derzeit nicht vollständig barrierefrei sein.

 Nicht barrierefreie Inhalte

 Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei aus folgenden Gründen:

  • PDFs und andere Dokumente: Einige unserer PDFs und herunterladbaren Dateien erfüllen nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir verstehen, dass dies für einige Benutzer ein Zugangshindernis darstellen kann.
  • Videos: Einige ältere Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Dies kann den Zugang für Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen einschränken.

 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

 Wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle festgestellten Zugänglichkeitsprobleme bis Ende des Jahres 2024 zu beheben und unsere Website vollständig in Übereinstimmung mit den aktuellen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Level AA) zu bringen. Dazu gehören:

  • Überarbeitung aller PDF-Dokumente und anderer Dateiformate, um die vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Hinzufügen von Textalternativen für alle Bilder und Audiodeskriptionen sowie Untertiteln für alle Videos.
  • Vereinfachung der Navigation und Verbesserung der Kompatibilität mit assistiven Technologien.

 Engagement für Barrierefreiheit

 Unser Engagement für Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Mission, Informationen und Dienstleistungen für alle Personen zugänglich zu machen. Wir werden weiterhin unsere Website regelmäßig überprüfen und testen, um sicherzustellen, dass sie für alle Benutzer zugänglich bleibt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web­-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt und zuletzt am 13.06.2024 überarbeitet.