Arbeit und Ausbildung

Arbeitsplatzbezogene Förderungen sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern und bestehende Arbeitsplätze erhalten und sichern.

    Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung

    Das Ziel der Förderung Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung ist entweder einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen und dessen Anforderungen zu erfüllen.

    Unterstützungen sind entweder persönliche Arbeitshilfen oder mobile technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen ausgleichen, vorhandene Fähigkeiten von Beschäftigten mit Behinderungen fördern, Restfähigkeiten unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch nicht vorhandene Funktionen weitestgehend ersetzen, sowie Arbeitsbelastungen verringern und Arbeitssicherheit gewährleisten sollen.

    Neben den Kosten für technische Arbeitshilfen (z.B. Geräte, Software), die dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die Behinderungen ausgleichen sowie nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sein müssen, können auch Kosten für Schulungen zum Umgang mit den geförderten Arbeitshilfen, gefördert werden.

    Online Antragstellung 

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Unternehmen 

    Das Ziel der Förderung Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung durch technische Arbeitshilfen bzw. Hilfen zur Berufsausübung ist, entweder einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz für dessen Anforderungen zu adaptieren.

    Hilfen zur Berufsausübung oder technische Arbeitshilfen müssen behinderungsbedingt und ausschließlich für die Verrichtung bestimmter beruflicher Tätigkeiten erforderlich sein oder für die Durchführung anderer Leistungen im Arbeitsleben notwendig sein.

    Technische Arbeitshilfen sind mobile technische Arbeitshilfen, die vorhandene Fähigkeiten von Beschäftigten mit Behinderungen fördern, Restfähigkeiten unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch nicht vorhandene Funktionen weitestgehend ersetzen, sowie Arbeitsbelastungen verringern und Arbeitssicherheit gewährleisten sollen.

    Neben den Kosten für technische Arbeitshilfen (z.B. Geräte, Software), die dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die Behinderungen ausgleichen sowie nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sein müssen, können auch Kosten für Schulungen zum Umgang mit den geförderten Arbeitshilfen, gefördert werden.

    Online Antragstellung

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

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    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Schulungskosten

    Das Ziel der Unterstützung der Schulungskosten ist die Förderung der Beruflichen Teilhabe in den Arbeitsmarkt, sowie einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen und dessen Anforderungen zu erfüllen.

    Die Kosten für eine behinderungsbedingte Umschulung, eine berufsbegleitende Schulung oder Aus- und Weiterbildungen sowie für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining können nur insoweit übernommen werden, als diese behinderungsbedingt notwendig zur Beruflichen Teilhabe sind und nachweislich nicht von anderen Stellen getragen werden.

    Berufsbegleitende Schulungen und Weiterbildungen sind Umschulungen oder zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. Werkmeisterprüfungsvorbereitungen, Massageausbildungen, Ausbildungen im Rahmen der Digitalisierung etc.

    Ferner können ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, ein Training zur Erlangung von Kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten sowie die Erlangung einer Lenkerberechtigung gefördert werden, sofern diese Schulungen zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit unbedingt notwendig erscheinen.

    Nicht gefördert werden können

    • Studien und Lehrgänge an Universitäten und Fachhochschulen
    • Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungen
    • Aus- und Weiterbildungen, die im Rahmen der Erwachsenenbildung vom Bund bzw. von den Ländern angeboten werden
    • Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
    • Schulungen, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolvieren müssen
    • reine Produktschulungen
    • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ausland stattfinden
    • Ausbildungen, bei denen davon auszugehen ist, dass auch mit einem Abschluss kein Vorteil für die Berufsperspektiven der Betroffenen gegeben ist sowie
    • freiwillige nicht berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen,  die in den Bereich der Liebhaberei bzw. Freizeitbeschäftigung fallen.

    Online Antragstellung

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    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung

    Für den behinderungsbedingten Mehraufwand bei einer Schul- oder Berufsausbildung kann ein Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung gewährt werden.

    Voraussetzungen

    Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung können grundsätzlich nach Beendigung der 9. Schulstufe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung gewährt werden.

    Ausbildungen im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z.B. BMS, BHS, AGS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen /z.B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) des österreichischen Bildungssystems gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 

    Dauer und Höhe des Zuschusses

    Zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes kann für die Dauer der Schul- oder Berufsausbildung jährlich ein Zuschuss zu den Kosten maximal in Höhe der 36-fachen Ausgleichstaxe geleistet werden. Der behinderungsbedingte Mehraufwand ist von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller glaubhaft zu machen.

    Erstreckt sich die Ausbildung nicht über mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr, so gebührt ein Zuschuss maximal in Höhe der 18-fachen Ausgleichstaxe.

    Ein Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung kann grundsätzlich nur für Erstausbildungen gewährt werden.

    Online Antragstellung 

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    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen

    Gebärdensprachdolmetschkosten

    Für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige können Dolmetschkosten für berufliche Angelegenheiten übernommen werden. Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können dann gefördert werden, wenn sie zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind.

    Schriftdolmetschungen

    Schriftdolmetschen ist in erster Linie eine Kommunikationshilfe für hörbeeinträchtigte Menschen, damit sie „live“ mitlesen und damit aktiv am Geschehen teilnehmen können.

    Weitere Unterstützungen

    Als Ergänzung zu den bereits bestehenden Gebärdensprach- und Schriftdolmetschungen können weitere Kommunikationsunterstützungen für schwerhörige oder gehörlosen Personen, die für die Berufliche Teilhabe benötigt werden, herangezogen und erprobt werden.

    Einsatz neuer Technologien

    Die Herstellung einer barrierefreien Kommunikation soll zunehmend unter Verwendung technischer Kommunikationsmittel erfolgen.

    Insbesondere bei kurzfristigen und nicht vorhersehbaren Gesprächsterminen kann der Einsatz von Technologien, wie z.B. in Form von Videodolmetschung, mit Geräten, die das gesprochene Wort auf einem Display in geschriebener Form wiedergeben oder die Anwendung von neuen Technologieentwicklungen einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung der kommunikativen Barrierefreiheit leisten.

    Online Antragstellung 

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten/Schriftdolmetschkosten

    Antrag

    Sonstige Kosten "Arbeit und Ausbildung"

    Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zur Vermeidung von Härtefällen können in begründeten Einzelfällen die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Beschäftigung bzw. mit der Berufsausbildung stehen, übernommen werden. Als Mehraufwendungen sind nur jene anzusehen, die über die üblichen Kosten hinausgehen, und die nicht durch andere zweckgebundene Zuwendungen abgedeckt sind.

    Online Antragstellung 

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    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Richtlinien zu Arbeit und Ausbildung

    Richtlinie_Arbeit_und_Ausbildung.pdf (PDF, 0,4 MB)

    Regelungen Dolmetschleistungen