Finanzielle Unterstützung

Menschen mit Behinderung und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen und Vorteilen in Anspruch nehmen.

Unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen mit Behinderung bzw. deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und für Unternehmer und Unternehmerinnen mit Behinderung.

Im Bereich der Pflege ist das Sozialministeriumservice für die Unterstützung pflegender Angehörige, für Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung sowie die Pflegekarenz zuständig.

Im Rahmen der Sozialentschädigung erhalten u.a. Verbrechensopfer, Heeresbeschädigte, aber auch Opfer der beiden Weltkriege Leistungen.

Darüber hinaus erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, der Gratis-Autobahnvignette sowie zu Steuervorteilen, Gebührenbefreiungen und den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

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Förderungen

Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei. Weiterlesen ›

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Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Weiterlesen ›

Steuerliche Absetzmöglichkeiten

Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen verringern das versteuernde Einkommen. Weiterlesen ›

Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen

Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten, die gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne. Weiterlesen ›