Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt.
Mediation heißt wörtlich übersetzt Vermittlung. Eine Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis.
Wenn eine Diskriminierung wahrgenommen wird, sind oft ausgesprochene oder versteckte Konflikte beteiligt. Ausgrenzungen, Demütigungen oder Kränkungen wegen einer Behinderung schränken die eigenen Verhandlungsmöglichkeiten ein.
Oft fehlen im richtigen Moment die richtigen Worte, um die eigenen Interessen gezielt zu vertreten.
Mediatoren und Mediatorinnen strukturieren den Prozess und schaffen somit eine konstruktive Atmosphäre zur Konfliktbearbeitung, in der die Parteien selbst geeignete Lösungen finden können. Die Suche nach Schuldigen wird durch die Suche nach Lösungen ersetzt.
In der Mediation geht es primär um die Gestaltung der Zukunft und nicht um die Bewertung und Auseinandersetzung der Konflikte in der Vergangenheit. Durch eine Mediation können Regelungen erreicht werden, die mit einem Gerichtsverfahren schwer bis kaum möglich wären, und die allen Konfliktparteien merkliche Vorteile bringen.
Mediator/In Suche (bsb-mediatorinnen.at)
Mediatoren und Mediatorinnen
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Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu zählt: unmittelbare Diskriminierung – zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und mittelbare Diskriminierung – zum Beispiel durch bauliche Barrieren Weiterlesen ›