Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.
Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich verpflichtet sich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten.
Die Termine der öffentlichen Sitzungen können der Internetseite des Monitoringausschusses entnommen werden.
Internetseite: monitoringausschuss.onlineveranstaltung.at
Anmeldung: per Email: buero@monitoringausschuss.at
Telefonisch: +43 1 295 43 43 42