Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Ein Unterstützungangebot für die 

  • Ausübung eines Berufes
  • Absolvierung einer Berufsausbildung oder den Besuch einer höheren Schule
  • Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme

Die persönliche Assistenz wird über die regionale Assistenz-Servicestelle vermittelt. Mehr dazu erfahren Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Für wen ist das Angebot geeignet?

Berufstätige Personen ab Pflegestufe 3, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen, zum Beispiel bei manuellen Tätigkeiten.

Die Leistungen der Persönlichen Assistenz:

  • Begleitung auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • manuelle Unterstützungstätigkeiten bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen – zum Beispiel Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An- und Ausziehen der Jacke 

Richtlinie

 Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (gültig ab 01.01.2023) (PDF, 0,3 MB)

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) - Imagevideo

Imagevideo_PAA, © Jugend am Werk Salzburg GmbH

Imagevideo PAA


WAG Assistenzgenossenschaft - Selbstbestimmt Leben durch Persönliche Assistenz