Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt.
Online Antragsstellung
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dem Antrag beizulegen ist
Zum Zwecke der Prävention einer missbräuchlichen Verwendung des Ausweises gem. § 29b StVO (Parkausweis) wurden die Sicherheitsmerkmale weiterentwickelt.
Hierdurch kommt es auch zu einer (geringfügigen) optischen Neugestaltung der Ausweise. Der Druck auf Grundlage des neuen Layouts erfolgt sukzessive ab September 2022.
Zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Adaptierungen wurde die nachstehend als Download verfügbaren Dokumente erstellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle bisher ausgestellten Parkausweise ihre Gültigkeit behalten. Ein Umtausch aufgrund von Layoutänderungen ist nicht vorgesehen.
Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel" besitzen und auf die ein KFZ zugelassen ist, haben einen Anspruch auf:
Infomaterial Broschüre:
Broschüre Parkausweis - Verwendung in der EU
Folder:
Faltkarte zum Parkausweis in EU - Sprachen (nur als Download erhältlich)
Der Folder (Faltkarte)dient als freistehende Mappe, die neben dem Parkausweis in das Fenster zu legen ist,
so dass die Sprache(n) des Landes sichtbar ist/sind, welches momentan bereist wird
Parkausweise, die vor dem 1. 1. 2001 ausgestellt wurden, haben mit