Parkausweis

Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt.

    Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises

    Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder "Blindheit". Wenn Sie keinen Behindertenpass mit dieser Zusatzeintragung haben, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei Ihrer Landesstelle beantragen.

    Antragstellung

    Online Antragsstellung

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Dem Antrag beizulegen ist

    • ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften

    Neue Sicherheitsmerkmale des Parkausweises

    Zum Zwecke der Prävention einer missbräuchlichen Verwendung des Ausweises gem. § 29b StVO (Parkausweis) wurden die Sicherheitsmerkmale weiterentwickelt.
    Hierdurch kommt es auch zu einer (geringfügigen) optischen Neugestaltung der Ausweise. Der Druck auf Grundlage des neuen Layouts erfolgt sukzessive ab September 2022.

    Zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Adaptierungen wurde die nachstehend als Download verfügbaren Dokumente erstellt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass alle bisher ausgestellten Parkausweise ihre Gültigkeit behalten. Ein Umtausch aufgrund von Layoutänderungen ist nicht vorgesehen.

    Hinweis

    Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenpass mit der Eintragung Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel" besitzen und auf die ein KFZ zugelassen ist, haben einen Anspruch auf:

     

    Infomaterial Broschüre:

    Broschüre Parkausweis - Verwendung in der EU 

    Folder:

    Faltkarte zum Parkausweis in EU - Sprachen  (nur als Download erhältlich)
    Der Folder (Faltkarte)dient als freistehende Mappe, die neben dem Parkausweis in das Fenster zu legen ist,
    so dass die Sprache(n) des Landes sichtbar ist/sind, welches momentan bereist wird

    Abgelaufene Parkausweise

    Ausweise von Landesbehörden

    Parkausweise, die vor dem 1. 1. 2001 ausgestellt wurden, haben mit 31. 12. 2015 ihre Gültigkeit verloren und müssen beim Sozialministeriumservice neu beantragt werden.