Kennzahlen und Infos zu Finanzierung und Förderung

    Kennzahlen

    Die jährlichen Kennzahlen geben einen Einblick in die Aufgaben des Amtes als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung. Die Informationen sind in Form von Texten, Tabellen und Grafiken dargestellt und geben einen Überblick zu den verschiedenen Fachgebieten.

    Nachstehend finden Sie alle Daten der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sowie der Jahre 2007-2013 (ZIP-Datei) zum Herunterladen.

    Finanzierung des Sozialministeriumservices

    Das Sozialministeriumservice finanziert Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundeshaushaltsmitteln (BHM).

    Der Ausgleichstaxfonds

    Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) können zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Schaffung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit für den Personenkreis des Behinderteneinstellungsgesetzes Sach- und Geldleistungen gewährt werden.

    Der Fonds wird aus den Ausgleichstaxen gespeist.

    Europäischer Sozialfonds (ESF)

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Er wurde eingerichtet, um die Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern.

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten. Das diesbezügliche Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU, was durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte erfolgt, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und eine stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen abzielen.

    Mit einem ESF-Budget von rund 442 Millionen Euro werden in Österreich während der Förderperiode 2014–2020 soziale Projekte in bestimmten Themenbereichen unter den Grundsätzen Partnerschaft, Gleichstellungspolitik, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung gefördert.

    Diese Förderschwerpunkte wurden in Österreich für die Jahre 2014–2020 festgelegt:

    1. Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sowie Aktives und gesundes Altern und Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
    2. Aktive Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
    3. Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen; Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs; Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte 

    Gemäß diesem Programm können folgende Vorhaben des Sozialministeriumservice mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden:

    • Investitionspriorität 1.2: Aktives und gesundes Altern
    • fit2work Betriebsberatung
    • Investitionspriorität 3.1: Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs
    • Jugendcoaching
    • Produktionsschulen
    • Berufsausbildungsassistenz
    • Arbeitsassistenz und Jobcoaching für Jugendliche

    Bundeshaushaltsmittel (BHM)

    Die Bundeshaushaltsmittel sind auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze ausgerichtet.

    Ziel ist die (Wieder-)Eingliederung und die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze.

    In die Maßnahmen werden jene Menschen mit Behinderung einbezogen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hilfestellung in den ersten Arbeitsmarkt zumindest mittelfristig (wieder) eingegliedert werden können.

    Die Zielgruppen sind unter anderem Jugendliche mit Behinderung (insbesondere mit Lernbehinderungen und sozialen oder emotionalen Beeinträchtigungen), ältere Menschen, Menschen mit psychischen Einschränkungen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen sowie Unternehmen.

    Finanzierung von Projekten durch das Sozialministeriumservice

    Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Assistenzbedarf in den Arbeitsmarkt erfolgt durch Projekte, die vom Sozialministeriumservice gefördert werden.

    Projektförderanträge

    Die Anträge sind jeweils bis zum 30. September des Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einzubringen.

    Weitere Inhalte zum Thema

    Landesstellen des Sozialministeriumservice

    Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden. Weiterlesen ›

    Infos für ProjektträgerInnen

    Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch vom Sozialministeriumservice geförderte Projekte. Weiterlesen ›

    Ausgleichstaxe und Prämie

    Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Weiterlesen ›

    Förderungen

    Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei. Weiterlesen ›