Die österreichische Sozialentschädigung basiert auf folgenden Gesetzen:
Sozialentschädigungen
Was ist Sozialentschädigung?
Ist eine Person von einem Schaden betroffen, der durch Maßnahmen des Staates oder in einem Bereich entstanden ist, in dem der Staat eine besondere Verantwortung wahrnehmen muss, können Opfer und deren Hinterbliebene um finanzielle Entschädigung ansuchen.
Die Sozialentschädigung sieht ein umfangreiches Leistungsangebot vor.
Aber auch in Belangen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, (z.B. bei Impfschäden) werden vom Sozialministeriumservice Leistungen aus der Sozialentschädigung zuerkannt.
Das Sozialministeriumservice ist im Rahmen der Sozialentschädigung für nachstehende Personengruppen zuständig:
- Kriegsbeschädigte der beiden Weltkriege und deren Hinterbliebene
- ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte
- Opfer des Nationalsozialismus und deren Hinterbliebene
- Heeresbeschädigte und deren Hinterbliebene
- Verbrechensopfer und deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten
- Impfgeschädigte
- Contergangeschädigte
Externe Links
- Sozialentschädigungen auf der Website des Sozialministeriums
EinBlick 6: Sozialentschädigung