Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden.
Diese Aufgabe wird, je nach Größe der Landesstelle, in einer oder mehren Fachabteilungen vollzogen. Dabei wird / werden unter anderem
Sie führen die laufenden Geschäfte, vertreten die Landesstelle nach außen, und koordinieren die Maßnahmen der Landesstelle mit Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und anderen regionalen Einrichtungen.
Regionale arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderung werden von den Landesstellen eigenständig erarbeitet und umgesetzt. Wenn im jeweiligen Bundesland ein Integrativer Betrieb vorhanden ist, sind die Landesstellenleiter und Landesstellenleiterinnen in seinem Aufsichtsrat vertreten.
Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist ebenfalls Aufgabe der Landesstellenleitung.
Unterstützt durch ihre Büros, erstellen die ärztlichen Dienste medizinische Sachverständigengutachten in allen Fachbereichen des Sozialministeriumservice oder auch für das Finanzamt.
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen Weiterlesen ›
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht einen erhöhten Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung vor. Weiterlesen ›
Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten, die gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne. Weiterlesen ›
Eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen für Menschen mit Assistenzbedarf wird in Form von vom Sozialministeriumservice finanzierten Arbeitsmarktprojekten angeboten. Weiterlesen ›
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung, den Erhalt der Ausweise sowie deren Verlängerung, finden Sie auf folgenden Seiten: Weiterlesen ›
Menschen mit Behinderung und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen und Vorteilen in Anspruch nehmen. Weiterlesen ›