Gleichstellung
Das Behindertengleichstellungsrecht schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Ziel des Behindertengleichstellungsrechts ist
- die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft,
- die Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung und
- die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.
Was versteht man unter Diskriminierung?
Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung gegenüber anderen Personen benachteiligt werden.
Diese Benachteiligung kann durch
- eine weniger günstige Behandlung,
- Barrieren,
- Anweisung zur Diskriminierung oder
- Belästigung wegen einer Behinderung
Unmittelbare Diskriminierung
liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird.
Diskriminierungsschutz gilt hier unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Ungleichbehandlung muss aufgrund der Behinderung erfolgen.
- Die Behandlung muss weniger günstig sein, als die einer anderen Person.
Das heißt, es muss eine sogenannte Vergleichsperson zumindest vorstellbar sein. - Die Situationen, in denen sich die betroffene Person und die Vergleichsperson befinden, müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Mittelbare Diskriminierung
liegt vor, wenn Menschen mit Behinderungen durch scheinbar neutrale Vorschriften gegenüber anderen Personen benachteiligt werden.
Beispiele für scheinbar neutrale Vorschriften sind:
- Hausordnungen,
- allgemeine Geschäftsbedingungen und
- allgemeine Beförderungsbedingungen.
Was ist eine Belästigung?
Auch eine Belästigung stellt eine Diskriminierung dar.
Unter einer Belästigung versteht man für die betroffene Person unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird.
Was ist eine Anweisung?
Unter Anweisung versteht man, dass eine Person eine andere dazu bringt, jemanden wegen seiner Behinderung zu diskriminieren oder zu belästigen.Was versteht man unter Behinderung?
- Die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
- Diese erschwert die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Digitale Erstberatung
Wer Diskriminierung erlebt, steht oft vor großen Barrieren beim Zugang zum Recht – nicht zuletzt, weil es schwer sein kann, die richtigen Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. Um diesen Zugang zu erleichtern, hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft die Digitale Erstberatung entwickelt.
Dieses neue Tool bietet eine erste rechtliche Einschätzung und führt Betroffene mit wenigen Klicks zu den passenden Informationen und lokalen Unterstützungsangeboten.
Ein starkes Netzwerk für besseren Zugang zum Recht
Durch die Digitale Erstberatung erhalten Betroffene:
- Eine erste rechtliche Einschätzung ihrer Situation
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