Bürgersprechtag Online
Datum: 17.01.2024
Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
Bürgersprechtag Online
Datum: 24.01.2024
Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
Bürgersprechtag mit Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger.
Bitte um Anmeldung.
Die Behindertenanwältin ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Bürgersprechtag Online
Datum: 17.01.2024
Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
Bürgersprechtag Online
Datum: 24.01.2024
Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
Bürgersprechtag mit Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger.
Bitte um Anmeldung.
Wo gilt der Diskriminierungsschutz?
Welche Rechtsfolgen hat eine Diskriminierung?
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes besteht Anspruch auf Schadenersatz, im Arbeitsrecht teilweise auch ein Anspruch auf die vorenthaltene Leistung.
Die Rechtsfolgen können bei Gericht eingeklagt werden. Vor Einbringung der Klage ist ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice zwingend notwendig.
Bei Bedarf berät und unterstützt der Behindertenanwalt Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens und kann bei Bedarf auch als Vertrauensperson daran teilnehmen.
Kontakt
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)
Fax: 01-71100 DW 2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at/
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung