Pflegekarenz
Pflegekarenz und -teilzeit ermöglichen es Arbeitnehmern, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Dies kann für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Seit dem 1. November 2023 besteht auch die Möglichkeit einer Dienstfreistellung, um Kinder zu einem Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten.