Startförderung (für Selbständige)
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie das Sozialministeriumservice bieten spezielle Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die ein Unternehmen gründen möchten, an. Ebenso bietet das AMS Unterstützungen an.Für selbstständige Menschen mit Behinderungen gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern und des AMS auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice.Eine Startförderung für Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH kann vom Sozialministeriumservice gewährt werden, wenn:
- die wirtschaftliche Lage der Antragstellerin/des Antragstellers durch die Unternehmensgründung verbessert wird
- der Lebensunterhalt der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. der Angehörigen durch die Unternehmenstätigkeit nachhaltig gesichert wird
- die notwendigen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit vorliegen
- eine Stellungnahme einer Gründungsberatung bzw. eine Anhörung der beruflichen Interessensvertretung vorliegt
Der Antrag muss vor der geplanten Gründung des Unternehmens eingebracht werden.
Maximal 50 Prozent der Ausgaben in der Gründungsphase können gefördert werden, die Obergrenze der Förderungen liegt derzeit in Höhe der 100-fachen Ausgleichstaxe.