Wir ergänzen unsere Inhalte in Leichter Sprache laufend.
Menschen mit Behinderung
Was versteht man unter Behinderung?
Behinderung heißt, dass eine Person körperlich oder psychisch beeinträchtigt ist, dass ihre Sinne beeinträchtig sind oder dass sie Lernschwierigkeiten hat. Eine Behinderung ist es aber nur dann, wenn die Person die Beeinträchtigung länger als 6 Monate hat.
- Wenn eine Person eine körperliche Behinderung hat, hat sie zum Beispiel eine Bewegungs-Störung oder braucht einen Rollstuhl.
- Wenn eine Person eine psychische Behinderung hat, dann fühlt, denkt und handelt diese Person oft anders,wie eine Person ohne psychische Behinderung.
- Wenn eine Person Lernschwierigkeiten hat, tut sich diese Person zum Beispiel im täglichen Leben schwer und ist langsamer.
- Wenn eine Person eine Sinnesbehinderung hat,hat sie zum Beispiel eine Sehbehinderung oder Hörbehinderung.
Behinderung heißt auch, dass Personen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft schwerer teilnehmen können weil sie eine Behinderung haben. Eine Person mit Behinderung hat bei einer Diskriminierung immer das Recht auf Gleichstellung.
Eine Person mit Behinderung braucht für die Gleichstellung keine schriftliche Bestätigung, dass sie eine Behinderung hat. Das heißt, eine Person mit Behinderung braucht keinen Behinderten-Ausweis, damit das Gesetz die Person vor Diskriminierung schützt. Aber die Person mit Behinderung muss gut erklären können, dass sie wegen ihrer Behinderung diskriminiert wurde.
Begünstigte Behinderte
Wer kann begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter werden?
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- EU – Bürgerinnen und EU – Bürger
- EWR – Bürgerinnen und EWR – Bürger
- Anerkannte Flüchtlinge
Man muss einen Behinderungsgrad
von mindestens 50 Prozent oder mehr haben.
Der Behinderungsgrad muss
vom Sozialministerium-Service festgestellt werden.
Ausnahmen sind:
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Pensionistinnen und Pensionisten
Was hat man für einen Vorteil,
wenn man begünstigte Behinderte
oder begünstigter Behinderter ist?
- Man hat einen erhöhten Kündigungsschutz.
- Man kann für eine Arbeit oder eine Ausbildung
Förderungen bekommen. - Man kann mehr Urlaub bekommen,
wenn im Arbeitsvertrag steht,
dass das möglich ist.
- Wenn man einen Behinderungsgrad
von 25 Prozent oder mehr hat.
kann man einen Freibetrag
für die Steuer bekommen.
Das ist eine bestimmte Summe Geld,
um die man weniger Steuern zahlen muss. - Man kann eine Fahrpreis-Ermäßigung bekommen.
Bei der ÖBB bekommt man das
ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent.
Begünstigte Behinderte
Wie wird man begünstigt behindert?
Man muss einen Antrag stellen.
Dafür braucht man ein Formular.
Das Formular muss man ausfüllen
und mit der Post an das Sozialministerium-Service schicken
oder beim Sozialministerium-Service abgeben.
Den Grad der Behinderung stellt
eine Ärztin oder ein Arzt
des Sozialministerium-Service mit einer Untersuchung fest.
Dann bekommt man einen Bescheid.
In dem Bescheid steht, ob man
begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter
werden kann.
Zu der Entscheidung darf man dann noch etwas sagen.
Das heißt Parteiengehör. OMIS
Diskriminierung
Was versteht man unter Diskriminierung?
Diskriminierung heißt, eine Person mit Behinderung wird benachteiligt, weil sie eine Behinderung hat.
Wann wird eine Person mit Behinderung diskriminiert?
- Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert, wenn sie schlechter behandelt wird.
- Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert, wenn es Barrieren gibt.
- Hier lesen Sie mehr über Barrieren.
- Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert,wenn eine Person zu einer anderen Person sagt, sie soll eine Person mit Behinderung schlechter behandeln. Das heißt Anweisung zur Diskriminierung.
Welche Personen werden vom Gesetz geschützt?
Das Gesetz schützt Personen mit Behinderung vor Diskriminierung und Belästigung:
- Das Gesetz schützt Personen mit körperlichen Behinderungen. Zum Beispiel Personen mit einer Bewegungs-Störung, die einen Rollstuhl brauchen.
- Das Gesetz schützt Personen mit Lernschwierigkeiten.
- Das Gesetz schützt Personen mit psychischen Behinderungen und psychisch kranke Personen.
- Das Gesetz schützt Personen mit Sinnes-Behinderungen. Sinnes-Behinderungen sind zum Beispiel Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen.
Das Gesetz schützt Angehörige von Personen mit Behinderung vor Diskriminierung und Belästigung:
- Das Gesetz schützt Eltern von Personen mit Behinderung, wenn die Eltern die Person mit Behinderung betreuen.
- Das Gesetz schützt nahe Verwandte von Personen mit Behinderung, wenn nahe Verwandte die Person mit Behinderung immer betreuen. Nahe Verwandte sind zum Beispiel, die Großeltern, die Schwester oder der Bruder.
- Das Gesetz schützt die Ehefrau und die Lebenspartnerin oder den Ehemann und den Lebenspartner von Personen mit Behinderung, wenn sie oder er die Person mit Behinderung immer betreut.
Das Gesetz schützt Zeugen und Auskunfts-Personen vor Diskriminierung und Belästigung:
- Das Gesetz schützt Zeugen und Auskunfts-Personen, wenn sie eine Aussage machen bei einem Gerichts-Verfahren, in dem es um Diskriminierung geht.
Eine Zeugin oder ein Zeuge ist eine Person, die dabei war, als etwas passiert ist. Die Zeugin oder der Zeuge hat zum Beispiel gesehen, wie eine andere Person diskriminiert worden ist.
Die Zeugin oder der Zeuge muss dann vor Gericht sagen, was sie oder er genau gesehen oder gehört hat.
Eine Auskunfts-Person ist eine Person, die in einem Gerichts-Verfahren aussagt,in dem es zum Beispiel um Diskriminierung geht.
Schlichtung
- Bei einem Schlichtungs-Gespräch zahlt das Sozialministerium-Service die Kosten für eine Gebärden-Dolmetscherin oder einen Gebärden-Dolmetscher.
- Bei einem Schlichtungs-Gespräch zahlt das Sozialministerium-Service Kosten für Sachverständige und sonstige Fachleute. Das geht aber nur, wenn die diskriminierte Person und die dafür verantwortliche Person einverstanden sind.
- Die Kosten von Kosten-Voranschlägen bei mittelbarer Diskriminierung werden übernommen.
Das Sozialministerium-Service übernimmt Kosten nur, wenn die diskriminierte Person sie vorher beantragt.
Unmittelbare Diskriminierung
Unmittelbare Diskriminierung heißt, eine Person wird wegen ihrer Behinderung schlechter behandelt.
Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei 3 Voraussetzungen:
- Eine Person mit Behinderung, wird wegen ihrer Behinderung schlechter behandelt. Zum Beispiel, wenn eine Person mit Behinderung nicht in ein Gasthaus gehen darf, weil sie eine Behinderung hat.
- Eine Person mit Behinderung wird schlechter behandelt als eine andere Person. Diese andere Person heißt Vergleichs-Person. Zum Beispiel, wenn eine Person mit Behinderung einen schlechteren Arbeitsplatz bekommt, weil sie eine Behinderung hat.
- Die Situation der Person mit Behinderung, ist ähnlich wie die Situation der Vergleichs-Person. Zum Beispiel arbeiten die Person mit Behinderung und die Vergleichs-Person in der gleichen Firma.
Mittelbare Diskriminierung
Mittelbare Diskriminierung heißt, dass eine allgemeine Vorschrift eine Person mit Behinderung diskriminiert.
Eine allgemeine Vorschrift ist für alle Personen gleich. Es kann aber sein, dass durch so eine Vorschrift Personen mit Behinderung benachteiligt werden. Das ist dann eine mittelbare Diskriminierung.
Allgemeine Vorschriften sind zum Beispiel Hausordnungen, allgemeine Geschäfts-Bedingungen, oder allgemeine Beförderungs-Bedingungen.
Zum Beispiel eine blinde Frau hat einen Blindenhund. Sie will in einem Geschäft einkaufen gehen. In der Hausordnung von dem Geschäft steht, dass Hunde verboten sind. Der Blindenhund von der Frau muss vor der Türe bleiben. Die Frau wird dadurch diskriminiert, weil sie sich nur mit dem Hund zurechtfinden kann.
Mittelbare Diskriminierung heißt, dass eine Barriere eine Person mit Behinderung diskriminiert. Barrieren gibt es zum Beispiel in Gebäuden, oder im öffentlichen Verkehr.
Was ist eine Belästigung?
Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert, wenn sie wegen ihrer Behinderung belästigt wird.
Das heißt, zum Beispiel, wenn jemand zu einer Person mit Behinderung gemein ist, weil die Person eine Behinderung hat.
Die Person, die belästigt wird, fühlt sich dadurch verletzt.
Was ist eine Anweisung?
Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert,wenn eine Person zu einer anderen Person sagt, sie soll eine Person mit Behinderung schlechter behandeln. Das heißt Anweisung zur Diskriminierung.
BEHINDERTEN-ANWALT
Wir von der Behinderten-Anwaltschaft beraten und unterstützen
Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben,
dass sie wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.
Das muss eine Diskriminierung sein, die nach dem Bundes-Behinderten-
Gleichstellungs-Gesetz oder dem Behinderten-Einstellungs-Gesetz gilt.
Wo gilt der Diskriminierungs-Schutz?
- Beim Arbeits-Verhältnis.
- In der sonstigen Arbeitswelt. Zum Beispiel: Berufs-Beratung, Berufs- Ausbildung und Umschulung
- Bei öffentlichen Angeboten, für die Sie bezahlen müssen. Zum Beispiel: Geschäft, Gasthaus, Bank, Arzt, Kino, Internet-Seiten, Bus und Bahn und andere.
- Bei Dingen, die zur Bundes-Verwaltung gehören. Zum Beispiel: Schule, der Zugang zu Gebäuden, die dem Bund gehören
Was sind die Rechts-Folgen?
Wenn man diskriminiert wird, kann man Schaden-Ersatz bekommen. Bevor man zum Gericht gehen kann, muss man zu einem Schlichtungs-Verfahren beim Sozialministerium-Service.
Als Behinderten-Anwalt kann ich als Vertrauens-Person bei einem
Schlichtungs-Verfahren teilnehmen.
Kontakt
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)
Fax: 01-71100 DW 2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Arbeitswelt
Diskriminierungs-Schutz in der Arbeitswelt
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei der Einstellung am Arbeitsplatz. Es ist eine Diskriminierung, wenn eine Firma eine Person wegen ihrer Behinderung nicht einstellt. Und das obwohl die Person mit Behinderung die Arbeit besser machen kann, als die Person ohne Behinderung, die eingestellt wird.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt beim Entgelt. Zum Entgelt gehört der Lohn oder das Gehalt. Dazu gehören aber auch Zusatz-Leistungen wie zum Beispiel Essens-Gutscheine. Es ist eine Diskriminierung, wenn eine Person mit Behinderung weniger Entgelt bekommt als die Kolleginnen und Kollegen, die die gleiche Arbeit machen.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei freiwilligen Sozial-Leistungen. Das sind Leistungen, die eine Firma freiwillig macht für die Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer. Zum Beispiel wenn die Firma einen Kindergarten für die Angestellten hat.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei sonstigen Arbeits-Bedingungen. Dazu zählt man alles, was sonst noch zur Arbeit gehört. Zum Beispiel die Ausstattung vom Arbeitsplatz mit notwendigen Arbeitsmitteln. Wie etwa einem Schreibtisch oder Sessel, einem Computer oder Telefon und vieles andere.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei Schulungen.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei Beförderungen. Wenn Personen gute Arbeit leisten, können sie befördert werden. Das heißt, sie bekommen dann zum Beispiel mehr Lohn oder eine bessere Arbeit.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei Kündigung.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei Entlassung.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt beim Zugang zur Berufsberatung.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt bei beruflicher Weiterbildung. In einer Firma gibt es oft eine Ausbildung oder Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Person mit Behinderung wird diskriminiert, wenn sie wegen ihrer Behinderung nicht an der Ausbildung teilnehmen darf, die sie für ihre Arbeit braucht.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt für die Mitgliedschaft in Interessens-Vertretungen. Die Gewerkschaft ist zum Beispiel eine Interessens-Vertretung.
- Der Diskriminierungs-Schutz gilt beim Zugang zur selbständigen Erwerbs-Tätigkeit. Das heißt, zum Beispiel, wenn eine Person eine eigene Firma machen will, darf sie dabei nicht diskriminiert werden.
Im Gesetz steht, dass die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber die Interessen der Person mit Behinderung berücksichtigen muss. Dafür muss die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Das heißt zum Beispiel, dass der Arbeitsplatz für eine Person mit Sehbehinderung angepasst werden muss.
Was sind die Folgen und wie kommen Betroffene zu ihrem Recht?
Eine Person mit Behinderung hat Anspruch auf Schadens-Ersatz, wenn die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber das Diskriminierungs-Verbot am Arbeitsplatz verletzt.
Eine Person mit Behinderung hat Anspruch auf alle vorenthaltenen Leistungen. Wenn eine Person Leistungen nicht bekommt, die ihr zustehen, sind das vorenthaltene Leistungen.
Zum Beispiel, wenn eine Person mit Behinderung von einer Weiterbildung ausgeschlossen wird, hat sie Anspruch auf diese vorenthaltene Leistung.
Es gibt Ausnahmen.
- Wenn eine Person nicht eingestellt wird, hat sie keinen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung. Das heißt, die Person kann nicht einfordern, dass sie eingestellt wird.
- Wenn eine Person nicht befördert wird, hat sie keinen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung. Das heißt, die Person kann nicht einfordern, dass sie befördert wird.
Bei einer diskriminierenden Kündigung kann eine Person mit Behinderung bei Gericht klagen. Bei einer diskriminierenden Entlassung kann eine Person mit Behinderung bei Gericht klagen.
Ausgleichstaxe
Wenn ein Firma mehr als 25 Leute beschäftigt, muss diese Firma eine begünstigte Behinderte oder einen begünstigten Behinderten beschäftigen.
Die Firma muss für jeweils 25 Leute, die in der Firma arbeiten, eine begünstigte Behinderte oder einen begünstigten Behinderten beschäftigen.
Wenn also zum Beispiel 50 Leute in einer Firma arbeiten, muss die Firma 2 begünstigte Behinderte beschäftigen. Das heißt Beschäftigungspflicht.
Wenn eine Firma das nicht macht, muss sie etwas bezahlen. Die Firma muss pro Person, die sie einstellen müsste, derzeit monatlich 262,- Euro bezahlen. Wenn bei der Firma 100 oder mehr Leute arbeiten, muss die Firma monatlich EUR 368,- bezahlen. Bei 400 oder mehr Leuten muss die Firma monatlich EUR 391,- pro Person, die sie einstellen müsste, bezahlen. Das heißt Ausgleichstaxe. Von allen Firmen, die so eine Ausgleichstaxe bezahlen, wird das Geld zusammen genommen. Das heißt Ausgleichstaxfonds.
Dieses Geld ist für die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt.
Das heißt, dass Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsam arbeiten.
Von diesem Geld werden verschiedene Unterstützungen für behinderte Menschen bezahlt.
Prämie
Wenn eine Firma einen Lehrling anstellt, der zu den begünstigten Behinderten gehört, erhält die Firma eine Prämie. Diese Prämie ist dzt. monatlich EUR 262,-. Die Prämie wird aus dem Ausgleichstaxfonds bezahlt.
Die Ausgleichstaxen und die Prämien werden für ganz Österreich in zwei Landesstellen des Sozialministerium-Service bearbeitet:
- In der Landesstelle Oberösterreich.
Dort werden die Ausgleichstaxen und die Prämien für Oberösterreich bearbeitet. - In der Landesstelle Wien.
Dort werden die Ausgleichstaxen und die Prämien für das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien bearbeitet.
Ausbildungsbeihilfen
Wenn man eine Schulausbildung oder eine Berufsausbildung macht, kann man eine Ausbildungsbeihilfe bekommen.
Wenn man eine Ausbildungsbeihilfe bekommen möchte, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Besuch einer Pflichtschule, in einem Internat, oder einer Schule, die bestimmten Gesetzen entspricht.
- Welche Schulen das genau sind, erfährt man beim Bundessozialamt.
- Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Studienberechtigungsprüfung.
- Lehrausbildung
- Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst oder Hebammenausbildung.
- Man hat einen Nachweis, dass man eine Behinderung hat und deswegen einen Mehraufwand hat.
Zuschussdauer:
Ein Zuschuss ist eine bestimmte Summe Geld, die man als Unterstützung bekommt, damit man eine Ausbildung machen kann.
Den Zuschuss bekommt man normalerweise für ein Schuljahr, ein Studienjahr oder ein Lehrjahr.
Man kann das aber auch auf die ganze Ausbildungszeit verlängern.
Zuschusshöhe:
Derzeit kann man bis zu 768,- Euro im Monat bekommen.
Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viel Aufwand ein Mensch wegen seiner Behinderung hat.
Mobilitätsförderungen
Menschen mit Behinderung können eine Förderung bekommen, damit sie den Arbeitsplatz erreichen können oder damit sie die Beschäftigung ausüben können.
Jobcoaching
Job – Coaching heißt, dass ein Mensch mit Behinderung Hilfe bekommt, wenn er einen Arbeitsplatz hat.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Behinderung neu in eine Firma kommt, bekommt sie oder er Hilfe von einer Betreuerin oder einem Betreuer.
Die Betreuerin oder der Betreuer hat verschiedene Aufgaben:
Die Betreuerin oder der Betreuer spricht mit der Firma. In dem Gespräch wird festgestellt, was für Aufgaben die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit Behinderung an seinem neuen Arbeitsplatz hat.
Die Betreuerin oder der Betreuer schulen die Menschen mit Behinderung ein und stellen sie den neuen Kolleginnen und Kollegen vor.
Die Betreuerin oder der Betreuer kann den Menschen mit Behinderung bis zu 6 Monate lang an seinem Arbeitsplatz unterstützen.
Es kann auch sein, dass ein Mensch mit Behinderung schon länger in einer Firma arbeitet und Probleme hat. Dann kann auch eine Betreuerin oder ein Betreuer kommen. Der Mensch mit Behinderung und die Betreuerin oder der Betreuer versuchen dann gemeinsam, das Problem zu lösen.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Hilfe, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Die persönliche Assistenz hilft den Menschen mit Behinderung, damit sie ihren Beruf ausüben können.
Zum Beispiel hilft die persönliche Assistenz beim Weg zur Arbeit und wieder nach Hause. Oder sie hilft beim Anziehen und beim Ausziehen einer Jacke oder eines Mantels. Die persönliche Assistenz hilft auch bei der Körperpflege während der Arbeit.
Gesetzliche Regelungen
Ziel des Behindertengleichstellungsrechts
Personen mit Behinderung haben das Recht auf Gleichstellung. Das heißt, Personen mit Behinderung müssen gleich behandelt werden, wie Personen ohne Behinderung.
Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz schützt Personen mit Behinderung vor Diskriminierung im täglichen Leben. Die Abkürzung ist BGStG. Im BGStG gibt es eine Regelung für das Diskriminierungs-Verbot im täglichen Leben.
Das Behinderten-Einstellungs-Gesetz schützt Personen mit Behinderung vor Diskriminierung in der Arbeitswelt. Die Abkürzung ist BEinstG. Im BEinstG gibt es eine Regelung für das Diskriminierungs-Verbot in der Arbeitswelt.
Das Bundes-Behinderten-Gesetz schützt Personen mit Behinderung vor Diskriminierung. Die Abkürzung ist BBG. Im BBG gibt es eine Regelung über die Behinderten-Anwaltschaft.
Es gibt auch Anti-Diskriminierungs-Gesetze der Länder. Anti-Diskriminierungs-Gesetze sind Gesetze gegen die Diskriminierung von Personen. In den Anti-Diskriminierungs-Gesetzen der Länder gibt es Regelungen zur Gleichstellung von Personen mit Behinderung. Es gibt eine Novelle zum BEinstG. In der Novelle zum BEinstG gibt es Regelungen zur Gleichstellung von Personen mit Behinderung.
Für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung gibt es 3 Gesetze. Diese Gesetze schützen Personen mit Behinderung vor Diskriminierung. Das nennt man Diskriminierungs-Schutz.
In den 3 Gesetzen gibt es verschiedene Regelungen für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung. Diese Regelungen schützen Personen mit Behinderung vor Diskriminierung.
Die Schadenersatzklage
Im Gesetz steht, dass eine diskriminierte Person Anspruch auf Schaden-Ersatz hat. Das ist so, weil eine Person bei einer Diskriminierung immer immateriellen Schaden hat.
Bei einer Diskriminierung kann eine Person auch materiellen Schaden haben. Eine diskriminierte Person kann eine Schaden-Ersatz-Klage beim Gericht machen.
Das heißt, die Person kann beim Gericht klagen und Schaden-Ersatz verlangen.
Vorher muss eine diskriminierte Person ein Schlichtungs-Verfahren beim Bundessozialamt machen. Durch die Schaden-Ersatz-Klage soll sich die Gesellschaft so verändern, dass Personen mit Behinderung
nicht mehr diskriminiert werden.
Verbandsklage
Die Verbands-Klage ist eine besondere Klage vor Gericht. Es klagt nicht eine einzelne Person sondern ein ganzer Verband.
Dieser Verband heißt ÖAR.
Die ÖAR darf nur klagen, wenn viele Personen mit Behinderung betroffen sind. Die ÖAR darf nur klagen, wenn es um einen wichtigen Teil im Leben geht. Die ÖAR darf nur klagen, wenn die Diskriminierung immer wieder passiert. Bei einer Verbands-Klage gibt es keinen Schaden-Ersatz. Es gibt nur eine Feststellung.
Das Gericht entscheidet, ob das, was passiert ist, eine Diskriminierung nach dem Gesetz ist, oder ob es keine Diskriminierung nach dem Gesetz ist.In der Arbeitswelt gibt es keine Verbands-Klage.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, es gibt keine Hindernisse.
Bauliche Barrieren
Bauliche Barrieren sind alle Hindernisse, die ein Gebäude betreffen.
Bauliche Barrieren sind zum Beispiel Stufen, oder zu schmale Türstöcke, oder zu kleine Sanitär-Anlagen. Eine Sanitär-Anlage ist zum Beispiel ein Bad.
Für Personen mit Behinderung sind Gebäude mit Barrieren nur schwer zugänglich, oder gar nicht zugänglich.
In Österreich ist jedes Bundesland selbst für das Baurecht zuständig. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung.
Was bei barrierefreiem Bauen beachtet werden muss, richtet sich daher vor allem nach den Bauordnungen von den Bundesländern.
Das BGStG bestimmt, dass eine bauliche Barriere für eine Person mit Behinderung eine mittelbare Diskriminierung sein kann. Und das heißt, eine Person mit Behinderung hat bei einer mittelbaren Diskriminierung Anspruch auf Schaden-Ersatz.
Bevor es jedoch zu einer Schaden-Ersatz-Klage kommt, wird immer eine Zumutbarkeits-Prüfung gemacht. Dabei wird geprüft, wie viel Aufwand notwendig ist, damit Barrieren beseitigt werden.
Wo verlangt das Gesetz Barrierefreiheit?
- Das Gesetz verlangt, Gebäude und sonstige Anlagen müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Das Gesetz verlangt, öffentliche Verkehrsmittel müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Das Gesetz verlangt, technische Gebrauchs-Gegenstände müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel ein Handy.
- Das Gesetz verlangt, Systeme der Informations-Verarbeitung müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel ein Computer.
- Das Gesetz verlangt, andere gestaltete Lebensbereiche müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel eine öffentliche Parkanlage.
Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei zugänglich sein. Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei benutzbar sein. Dann kann man von Barrierefreiheit sprechen.
Das BGStG kann nicht anordnen, wie eine barrierefreie Umgebung aussehen soll.
Wenn man mehr erfahren will, wie Lebensbereiche gestaltet werden sollen, kann auf die nächste Zeile klicken.
Informationen zum Handbuch für barrierefreies Wohnen
Im BGStG steht aber, dass öffentliche Angebote barrierefrei zugänglich sein müssen. Sonst kann es zu einer unmittelbaren Diskriminierung kommen.
Zumutbarkeitsprüfung
Damit bauliche Barrieren beseitigt werden, braucht es manchmal eine Zumutbarkeits-Prüfung. Das heißt, es muss geprüft werden, ob ein Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden kann.
Es gibt Bestimmungen für barrierefreies Bauen es heißt auch behinderten-gerechtes Bauen. Diese Bestimmungen stehen in der Bauordnung.
In Österreich gibt es für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Die Bestimmungen für barrierefreies Bauen stehen noch nicht in jeder Bauordnung von jedem Bundesland drinnen.
Wann sieht das Gleichstellungsrecht eine Zumutbarkeitsprüfung vor?
Gebäude, die niemals barrierefrei zugänglich sind, brauchen eine Zumutbarkeits-Prüfung. So verlangt es das Gleichstellungs-Recht. Ein Beispiel dafür ist der Stephansdom in Wien.
Bestimmte Teile von Gebäuden, die niemals barrierefrei zugänglich sind, brauchen eine Zumutbarkeits-Prüfung. So verlangt es das Gleichstellungs-Recht. Ein Beispiel dafür sind Burg-Ruinen.
Wann ist eine Maßnahme zumutbar?
- Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist zumutbar, wenn die Maßnahme gemacht werden kann. Wenn das so ist, müssen die Barrieren beseitigt werden.
- Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist zumutbar, wenn die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, die Maßnahme bezahlen kann. Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist auch zumutbar, wenn die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, öffentliche Förderungen bekommen kann. Das heißt, wenn die Person Geld bekommt um die Barrieren zu beseitigen.
- Ob eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit zumutbar ist, hängt davon ab, wie viel Zeit vergangen ist, seit das Gesetz gilt. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2006.
Manchmal kann ein Gebäude nicht vollständig barrierefrei gemacht werden. Trotzdem muss die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, das Gebäude besser zugänglich machen.
Denn es darf keine Person mit Behinderung wegen vorhandener Barrieren diskriminiert werden.
Bei Gebäuden, die neu gebaut werden, ist es zumutbar, dass die Gebäude barrierefrei sind. Barrierefreies Bauen ist nicht viel teurer.
Ausnahmen
- Es gibt eine Ausnahme. Wenn es eine Barriere gibt, die die Vorschriften der Bauordnung verletzt, muss die Barriere sofort beseitigt werden.
- Es gibt auch eine Ausnahme, wenn eine General-Sanierung gemacht wird.
Eine General-Sanierung machen heißt, dass ein Gebäude wieder erneuert wird. Wenn eine General-Sanierung fertig ist, müssen alle Barrieren entfernt werden.
Übergangsbestimmungen
- Für Barrieren von Gebäuden gibt es Übergangs-Bestimmungen.
- Für Barrieren im öffentlichen Verkehr gibt es Übergangs-Bestimmungen.
Übergangs-Bestimmungen sind dazu da, dass die Bestimmungen für barrierfreie Zugänglichkeit nach und nach bis zum Jahr 2016 umgesetzt werden.
Übergangs-Frist
Es gibt eine Übergangs-Frist die 10 Jahre dauert. In der Übergangs-Frist gilt auch das BGStG.
Das heißt, dass in dieser Zeit Barrieren von Gebäuden beseitigt werden sollen.
Das heißt, dass in dieser Zeit Barrieren von Verkehrsmitteln beseitigt werden sollen.
- Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist nur, wenn es nicht zu teuer ist, dass Barrieren beseitigt werden.
- Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2007, wenn es nicht mehr als 1.000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.
- Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2010, wenn es nicht mehr als 3000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.
- Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2013, wenn es nicht mehr als 5000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.
Barrierefreie Kommunikation und Information
Unterstützte Kommunikation
Personen mit verschiedenen Behinderungen benutzen oft unterstützende Technologien. Zum Beispiel benutzen Personen, die nicht sprechen können, technische Hilfsmittel für die Kommunikation. Oder zum Beispiel benutzen Personen, die sich nicht bewegen können, einen Computer mit ihrem Augenliedschlag.
Assistierende Technologien
Assistive Technologien und Assistierende Technologien sind technische Hilfsmittel für den Computer.
Es gibt verschiedene assistierende Technologien, die Personen mit Behinderung unterstützen.
Durch assistierenden Technologien Können Personen mit Behinderung mit einem Computer und mit dem Internet umgehen.
Beispiele für assistierende Technologien:
Für Personen mit Behinderung gibt es besondere Tastaturen für den Computer.
- Es gibt Tastaturen mit größeren Tasten.
- Es gibt Tastaturen mit kleineren Tasten.
- Es gibt Tastaturen mit besonderen Tasten.
- Es gibt Tastaturen, die eine Person mit nur einer Hand bedienen kann.
Es gibt elektronische Zeigegeräte. Mit einem elektronischen Zeigegerät kann eine Person mit Behinderung am Bildschirm vom Computer arbeiten. Die Person braucht dazu keine Hände. Es gibt zum Beispiel elektronische Zeigegeräte, die eine Person mit den Augen bedienen kann.
Es gibt für Personen mit Behinderung Stäbe, die am Kopf getragen werden. Damit kann eine Person zum Beispiel Tasten drücken. Es gibt für Personen mit Behinderung Stäbe, die vom Mund gehalten werden oder die am Kinn getragen werden. Damit kann eine Person zum Beispiel Tasten drücken.
Es gibt Joysticks. Man spricht das so aus: Tschoistik. Ein Joystick ist ein Hebel, mit dem man etwas steuern kann. Den Joystick kann man statt der Maus verwenden. Mit einem Joystick kann eine Person mit Behinderung am Computer arbeiten. Den Joystick kann eine Person mit den Händen bewegen, oder mit den Füßen, oder mit dem Kinn.
Es gibt Trackballs. Man spricht das so aus: Träkbol.
Ein Trackball ist ein beweglicher Ball. Der Ball befindet sich auf einem Sockel.
Den Trackball kann man statt einer Maus verwenden. Mit einem Trackball kann eine Person mit Behinderung am Bildschirm von einem Computer arbeiten.
Es gibt Touch-Screens.
Man spricht das so aus: Tatsch Skrien.
Mit Touch-Screen kann eine Person mit Behinderung den Bildschirm berühren und so am Computer arbeiten.
- Man kann den Touch-Screen statt der Maus verwenden.
- Man kann den Touch-Screen statt der Tastatur verwenden.
- Man kann einen Touch-Screen in den Computer einbauen. Manchmal hat der Computer schon Touch-Screen.
Für blinde und sehbehinderte Personen gibt es eine Braillezeile für den Computer. Man spricht das so aus: Breilzeile. Mit einer Braillezeilen kann eine blinde oder sehbehinderte Person alles lesen, was auf dem Bildschirm steht. Die Braillezeilen liest die Person mit ihren Finger.
Es gibt Bildschirm-Tastaturen am Computer. Bei einer Bildschirm-Tastatur, ist die Tastatur auf dem Bildschirm.
- Die Bildschirm-Tastatur kann eine Person mit Behinderung mit der Maus bedienen. Das heißt, eine Person muss mit der Maus auf die Bildschirm-Tastatur drücken.
- Die Bildschirm-Tastatur kann eine Person mit Behinderung auch mit dem Trackball bedienen oder mit dem Joystick.
- Mit dem Touch-Screen kann eine Person die Bildschirm-Tastatur auch bedienen. Oder mit einem elektronischen Zeigegerät.
Bildschirm-Tastaturen unterstützen vor allem Personen mit Behinderung, die eine Mobilitäts-Einschränkung haben. Das sind Personen, die sich nur schwer bewegen können. Oder gar nicht bewegen können.
Es gibt Bildschirm-Lupen. Damit kann eine Person alles am Bildschirm vergrößern. Bildschirm-Lupen unterstützen vor allem blinde und sehbehinderte Personen.
Es gibt Screen Reader. Man spricht das so aus: Skrien Rieder. Ein Screen Reader liest alles vor, was am Bildschirm steht. Den Screen Reader benutzen vor allem blinde und sehbehinderte Personen.
Es gibt Sprach-Erkennungs-Programme. Mit Sprach-Erkennungs-Programmen kann eine Person mit ihrer Stimme Daten am Computer eingeben.
Zum Beispiel Texte oder E-Mails. Die Person braucht dazu keine Tastatur und keine Maus.
Visuelle Kommunikation – Gebärdensprachen
Die Gebärden-Sprache ist eine eigene Sprache. Durch sie haben gehörlose Personen eine eigene Gehörlosen-Kultur entwickelt.
Die Gebärden-Sprache wird in Österreich seit 1. September 2005 als eigene Sprache anerkannt. Sie nennt sich Österreichische Gebärden-Sprache. Daher haben gehörlose Personen das Recht, dass sie Informationen in Gebärden-Sprache bekommen.
Es gibt zum Beispiel Fernseh-Sendungen in Gebärden-Sprache. Oder es gibt zum Beispiel Videos auf Homepages in Gebärden-Sprache. Wenn es Informationen in Gebärden-Sprache gibt können gehörlose Personen die Informationen besser verstehen.
Mediale Kommunikation
Es gibt Bücher, die man anhören kann. Diese Bücher muss man nicht selber lesen.
Für blinde und sehbehinderte Personen gibt es bei Filmen eine Beschreibung der Bilder, die sie anhören können. Dadurch wissen blinde und sehbehinderte Personen was gerade in einem Film passiert.
Es gibt auch Informationen über das Radio.
Es gibt auch Informationen über das Internetradio.
In Österreich gibt es ein barrierefreies Radio.
Barrierefreies Internet
Das WWW ist ein weltweites Hypertext-System, das über das Internet abgerufen werden kann. Informationen in Form von Texten und Bildern sind dabei über ein weltweites Netz miteinander verbunden.
Das Internet ist heute als Informations- und Kommunikationsmedium ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Jede/r kann bei Vorhandensein entsprechender technischer Ausrüstung (Computer und Webbrowser) das Internet nutzen. Aber kann das wirklich jeder?
Was erwartet sich ein User/eine Userin vom Internet?
- einfacher, örtlich und zeitlich uneingeschränkter Zugang zu Informationen
- möglichst Hard- und Softwareunabhängiger Zugang
- umfangreiche Suchfunktion
- einfache, übersichtliche und gut strukturierte Websites
- Websites, die in einer verständlichen Sprache verfasst sind
Das Gleiche erwarten Menschen mit Behinderung vom Internet!
Barrierefreie Information
Personen mit Lernschwierigkeiten brauchen Informationen in leicht verständlicher Sprache.
Für leicht verständliche Sprache gibt es ein LL Zeichen. LL heißt Leicht – Lesen. Alle Websites mit dem LL Zeichen sind leicht lesbar und in verständlicher Sprache geschrieben.
Websites mit dem LL Zeichen sind auch für Personen ohne Lernschwierigkeiten zugänglich. Sie sind für alle Personen, die sich in einfacher Sprache informieren wollen.
Finanzielles
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Wenn man wegen einer Behinderung höhere Kosten hat, und der Behinderungsgrad mindestens 25 Prozent oder höher ist, kann man das beim Finanzamt melden.
Dann zahlt man weniger Steuern.
Diese höheren Kosten heißen außergewöhnliche Belastungen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man das machen kann:
Entweder hat man einen bestimmten Freibetrag.
Das ist eine bestimmte Summe Geld, um die man weniger Steuern zahlen muss.
Oder man bringt einen Nachweis, wie viel Geld man wegen der Behinderung ausgegeben hat.
Diese Möglichkeiten und Vergünstigungen gibt es:
- Jährliche Pauschalbeträge
- Freibeträge für Krankendiätverpflegung
- Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes
- Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen
- Großes Pendlerpauschale
- Steuerbefreiung bei dauernder starker Gehbehinderung
- Versicherungssteuer-Befreiung
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Jährliche Pauschalbeträge
Ein Pauschalbetrag ist ein bestimmter Geldbetrag, den man bekommt, wenn eine Behinderung hat. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom Behinderungsgrad ab.
- Behinderungsgrad von 25 % bis 34 %: 75,- Euro
- Behinderungsgrad von 35 % bis 44 %: 99,- Euro
- Behinderungsgrad von 45 % bis 54 %: 243,- Euro
- Behinderungsgrad von 55 % bis 64 %: 294,- Euro
- Behinderungsgrad von 65 % bis 74 %: 363,- Euro
- Behinderungsgrad von 75 % bis 84 %: 435,- Euro
- Behinderungsgrad von 85 % bis 94 %: 507,- Euro
- Behinderungsgrad von 95 % bis 100 %: 726,- Euro
Wenn man Geld bekommt, weil man Pflege braucht, zum Beispiel Pflegegeld, bekommt man so einen Pauschalbetrag nicht.
Nur wenn man mehr Geld braucht, als man für die Pflege bekommt, kann man das als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt melden.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Freibeträge für Krankendiätverpflegung
Wenn eine Person eine Krankheit hat, wegen der sie eine Krankendiät braucht, kann man einen bestimmten Freibetrag bekommen.
Diesen Freibetrag bekommt man auch wenn man wegen einer körperlichen Behinderung schon etwas bekommt.
Das ist so eingeteilt:
- Aids, Diabetes (Zuckerkrankheit),Tbc (Tuberkulose), Zöliakie:70,- Euro monatlich
- Gallen-, Leber-, Nierenleiden: 51,- Euro monatlich
- Magenkrankheit oder andere innere Krankheiten: 42,- Euro monatlich
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes
Wenn eine Person mehr Geld braucht, weil ihr Kind eine Behinderung hat, hat sie eine außergewöhnliche Belastung.
Deswegen kann diese Person einen Freibetrag bekommen.
Wie viel das ist, hängt vom Behinderungsgrad des Kindes ab.
- Grad der Behinderung von 25 % bis 34 %: 75,- Euro
- Grad der Behinderung von 35 % bis 44 %: 99,- Euro
- Grad der Behinderung von 45 % bis 49 %: 243,- Euro
Wenn das Kind einen Behinderungsgrad von 50 Prozent oder mehr hat, bekommt man einen Freibetrag von 262,- Euro.
Wenn man schon Pflegegeld bekommt, bekommt man weniger.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen, Schulgelder und Internatskosten
- Wenn man Geld braucht, weil man ein Hilfsmittel kaufen muss
- Wenn man Geld braucht, weil man eine Heilbehandlung bezahlen muss
- Wenn man Geld braucht, weil man eine Sonder- oder Pflegeschule bezahlen muss oder
- Wenn man Geld braucht, weil man in einer Behindertenwerkstätte etwas bezahlen muss
kann man das beim Finanzamt melden.
Dafür muss man Rechnungen oder Belege haben, damit man nachweisen kann,
wie viel Geld man ausgegeben hat.
Wenn man die ganze Zeit in einem Internat wohnt, verringert sich der Pauschalbetrag von 262,- Euro um 8,73 Euro pro Tag. Dazu muss man beim Finanzamt einen Antrag stellen.
Man muss dazu keine Rechnungen oder Belege haben.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Große Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist ein Geldbetrag, die man bekommt, wenn man regelmäßig
eine bestimmte Strecke zur Arbeit und wieder zurück fahren muss.
Man kann beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt die große Pendlerpauschale beantragen.
Das kann man machen, wenn man einen Behindertenausweis hat, in dem eingetragen ist, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in die Arbeit fahren kann.
Öffentliche Verkehrsmittel sind Bus, Straßenbahn Zug.
Wie viel man bekommt, hängt davon ab, wie weit man bis zum Arbeitsplatz fahren muss:
- ab 2 km jährlich: 372,- Euro
- ab 20 km jährlich: 1.476,- Euro
- ab 40 km jährlich: 2.568,- Euro
- ab 60 km jährlich: 3.672,- Euro
Wenn man die große Pendlerpauschale bekommen möchte, kann man das beim Finanzamt machen.
Dann macht man das mit der Steuererklärung. Oder man macht es bei seinem Arbeitgeber. Dann braucht man das Antragsformular L34. Das füllt man aus und gibt es seinem Arbeitgeber.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Freibetrag für Körperbehinderte mit eigenem KFZ
Man kann einen bestimmten Betrag für die Kosten für das eigene Auto bekommen.
Diesen Betrag kann man bekommen, wenn man einen Behindertenpass hat, in dem der Zusatzeintrag steht, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann.
Öffentliche Verkehrsmittel sind Bus, Straßenbahn oder Zug.
Wenn man den Zusatzeintrag hat kann man 190,- Euro im Monat bekommen.
Wenn man kein Auto hat, kann man 190,- Euro im Monat für Taxifahrten bekommen.
Dafür muss man die Taxirechnungen vorlegen.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Versicherungssteuer-Befreiung
Man kann auch beantragen, dass man von der Versicherungssteuer für ein Kraftfahrzeug befreit wird.
Das ist möglich, wenn man einen Behindertenpass hat, in dem der Zusatzeintrag steht, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, fahren kann.
Öffentliche Verkehrsmittel sind Bus, Straßenbahn oder Zug.
Das Fahrzeug muss auf die Person angemeldet sein, die den Behindertenpass hat.
Diesen Antrag muss man auch an das Finanzamt weiterleiten.
Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Führerschein
Ein Mensch mit Behinderung kann einen Zuschuss bekommen, wenn er den Führerschein machen will.
Das ist eine bestimmte Summe Geld, die er vom Staat bekommen kann.
Diesen Zuschuss kann er bekommen, wenn er nur mit einem Kraftfahrzeug zu seinem Arbeitsplatz kommen kann. Ein Kraftfahrzeug ist zum Beispiel ein Auto.
Dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Im Behindertenpass muss ein Zusatzeintrag sein, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Öffentliche Verkehrsmittel sind Straßenbahn, Bus oder Zug.
- Man muss zu den begünstigten Behinderten gehören. Wenn man sich genauer informieren will, was begünstigte Behinderte sind, kann man auf die nächste Zeile klicken:
Ausgenommen sind Schüler, die 15 Jahre oder älter sind und Studenten.
Man bekommt höchstens die Hälfte der Kosten bezahlt. Die andere Hälfte muss man selber bezahlen
Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
Man kann einen Zuschuss bekommen, wenn man sich ein Fahrzeug kaufen will.
Das geht nur, wenn man das Fahrzeug braucht, damit man zu seinem Arbeitsplatz kommen kann. Oder wenn man das Fahrzeug braucht, weil man sich gerade einen Arbeitsplatz sucht. Man kann diesen Zuschuss auch bekommen, wenn man ein Fahrzeug in Raten bezahlt oder ein Fahrzeug kaufen will, für das man keinen Führerschein braucht.
Dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Man muss zu den begünstigten Behinderten gehören.
- Ausgenommen sind Schüler die 15 Jahre oder älter sindund Studenten.
- Im Behindertenpass muss ein Zusatzeintrag sein, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Öffentliche Verkehrsmittel sind Straßenbahn, Bus oder Zug.
- Man darf nicht mehr als 3.144,- Euro im Monat verdienen.
- Wenn es Personen gibt, die unterhaltsberechtigt sind, darf man zu dem Verdienst 10 Prozent pro Person dazu rechnen. Unterhaltsberechtigt sind zum Beispiel Kinder.
- Man muss einen Führerschein haben, außer man kann selber nicht fahren. Dann darf eine andere Person mit dem Fahrzeug fahren. Diese Person muss damit hauptsächlich die Person mit Behinderung transportieren.
- Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Behinderung angemeldet sein, auch wenn eine andere Person damit fährt. Auch die Rechnung muss auf den Menschen mit Behinderung lauten.
- Man muss vor dem Kauf des Auto den Antrag beim Bundessozialamt stellen.
- Man darf seit fünf Jahren keine Förderung für ein Fahrzeug bekommen haben. Eine Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug kaputt ist, oder es gibt behinderungsbedingte Gründe. So ein Grund ist zum Beispiel, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Höchstens bekommt man derzeit 2.358,- Euro Zuschuss. Man kann aber mehr bekommen, wenn man das Fahrzeug wegen einer Behinderung umbauen lassen muss.
Wenn man ein Fahrzeug auf Raten kauft, muss man einen eigenen Antrag stellen.
Unterstützungsfonds
Der Unterstützungsfonds ist eine bestimmte Menge Geld, die der Staat zur Verfügung stellt, um Menschen in Not zu helfen.
Wenn ein Mensch mit Behinderung wegen seiner Behinderung in eine Notlage geraten ist und rasche Hilfe braucht, kann er vom Unterstützungsfonds bestimmte Leistungen bekommen.
So eine Leistung ist zum Beispiel ein Pflegebett.
Vor allem soll Menschen geholfen werden, die nicht arbeiten und Geld verdienen können.
Das sind zum Beispiel Kinder, oder alte Leute, oder Leute, die wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten können. Die Förderung bekommt man dann, wenn es sicher ist, dass das Geld sinnvoll verwendet wird.
Man hat kein Recht auf diese Unterstützung, aber man kann darum ansuchen.
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, kann man eine Leistung bekommen.
Voraussetzungen:- Man muss ständig in Österreich wohnen.
- Man muss etwas Bestimmtes mit dem Geld vorhaben.
- Zum Beispiel wenn man einen Rollstuhl braucht, oder wenn man ein Pflegebett braucht.
- Der Behinderungsgrad muss mindestens 50 Prozent sein. Das muss man nachweisen können.
- Nachweise sind:
- Behindertenpass, Pflegegeld, oder erhöhte Familienbeihilfe.
- Was man mit dem Geld vorhat muss mit der Behinderung zu tun haben.
- Die Einkommensgrenze ist für eine Person 1.680,- Euro.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 380,- Euro. 2 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.060 Euro netto im Monat haben.
- Die Einkommensgrenze erhöht sich, wenn die unterhaltspflichtige Person auch eine Behinderung hat um 570,- Euro. In dem Fall dürfen 2 Personen zusammen nicht mehr als 2. 250,- Euro netto im Monat haben.
- Das gilt für Ehepaare oder auch für Lebensgemeinschaften. Es darf nicht sein, dass eine andere Einrichtung das Vorhaben schon ganz bezahlt hat.
- Wenn man zum Beispiel von der Landesregierung, oder von der Sozialversicherung Geld für das gleiche Vorhaben bekommen hat, hat man keinen Anspruch auf Geld aus dem Unterstützungsfonds.
- Man muss mit einem Formular um das Geld ansuchen, bevor man angefangen hat, das Vorhaben zu machen.
Wie viel Geld kann man bekommen?Wie viel man für sein Vorhaben bekommt, hängt davon ab, wie viel Geld die ganze Familie zusammen verdient. Höchstens bekommt man 5.800,- Euro.
Gebührenbefreiungen
Befreiung von der Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt (z.B. Telefon, Internet) sowie Befreiung von der ÖkostrompauschaleMan kann darum ansuchen, dass man für Fernsehen und Radio nichts bezahlen muss. Man kann auch darum ansuchen, dass man einen Zuschuss zur Telefongebühr oder zum Internet bekommt. Dafür muss man seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Für diesen Wohnsitz darf man um die Befreiung, oder den Zuschuss ansuchen. Das kann auch ein Altersheim sein.
Das Gerät, für das man ansucht, muss im Wohnbereich sein und darf nicht für die Arbeit genutzt werden.
Für die Befreiung von der Rundfunkgebühr, oder einen Zuschuss zur Telefongebühr und zum Internet gibt es verschiedene Voraussetzungen. Man muss eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Man bekommt Pflegegeld, oder eine ähnliche Leistung.
- Man bekommt Arbeitslosengeld, oder Geld von einer Pensionsversicherung.
- Man bekommt eine Beihilfe, weil man zum Beispiel gerade eine Schulung macht.
- Man bekommt Sozialhilfe, oder freie Wohlfahrtshilfe.
- Man ist gehörlos, oder schwer hörbehindert und verdient wenig, oder bekommt Pflegegeld.
Wenn man eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllt, kann man um die Gebührenbefreiungen ansuchen. Das Einkommen im ganzen Haushalt darf aber nicht zu hoch sein. Das heißt, es wird zusammengezählt, wie viel alle Menschen verdienen, die im gleichen Haushalt wohnen. Dann kann man schauen, ob man einen Zuschuss bekommen kann.
Wenn jemand im Haushalt unterhaltsberechtigt ist, kann man das vom Einkommen abziehen. Unterhaltsberechtigt ist zum Beispiel ein Kind.
Wenn man noch andere Leistungen bekommt, wie zum Beispiel Pflegegeld, Familienbeihilfe, oder eine Unfallrente, wird das nicht zum Einkommen dazu gerechnet.
Man kann auch noch die Miete und die Betriebskosten und außergewöhnliche Belastungen angeben. Das wird dann auch angerechnet.
Zum Ansuchen braucht man ein bestimmtes Formular.Dieses Formular bekommt man bei jedem Postamt. Wenn man um Gebührenbefreiung angesucht hat, bekommt man einen Bescheid, ob man die Gebührenbefreiung bekommt oder nicht.
Wenn man sie bekommt, gilt das ab dem nächsten Monat nach dem Ansuchen. Die Gebührenbefreiung gilt für eine bestimmte Zeit. Zwei Monate, bevor diese Zeit um ist, muss man wieder ansuchen.
Wenn man um einen Zuschuss zu den Telefongebühren ansuchen will, muss man den Bescheid zu seinem Telefonanbieter schicken.
Befreiung von der Rezeptgebühr,
Befreiung ohne AntragManche Personen zahlen automatisch keine Rezeptgebühr und müssen keinen Antrag stellen.
Das sind:
- Pensionistinnen und Pensionisten, die nur eine geringe Pension bekommen
- Menschen, die bestimmte Krankheiten haben, zum Beispiel AIDS oder Hepatitis
- Zivildiener und deren Angehörige
- AsylwerberInnen
Befreiung mit AntragMan kann auch einen Antrag stellen, wenn man eine Befreiung von der Rezeptgebühr haben möchte. Diesen Antrag muss man bei der Krankenkasse machen. Entweder man bringt den Antrag selber zur Krankenkasse, oder man schickt ihn mit der Post.
Das Antragsformular bekommt man bei der Gebietskrankenkasse und im Internet auf der homepage der Gebietskrankenkasse.
Für die Befreiung von der Rezeptgebühr muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn man alleine lebt, darf man nicht mehr als 872,31 Euro im Monat verdienen. Ehepaare oder Lebenspartner dürfen zusammen nicht mehr als 1.307,89 Euro im Monat verdienen.
- Wenn man hohe Kosten hat, weil man krank ist oder eine Behinderung hat, darf man nicht mehr als 1.003,16 Euro im Monat verdienen, wenn man alleine lebt. Ehepaare oder Lebenspartner dürfen in so einem Fall nicht mehr als 1.504,07 Euro im Monat verdienen.
Wenn man Kinder hat, für die man zahlen muss, darf man für jedes Kind 134,59 Euro dazu rechnen.
Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Viele Menschen pflegen zu Hause eine Verwandte oder einen Verwandten. Wenn diese Menschen auf Urlaub fahren wollen oder krank sind, brauchen sie eine Pflegerin oder eine Pfleger, der sie zu Hause vertritt.
Diese Pflegerin oder dieser Pfleger kostet Geld. Wenn die Verwandte oder der Verwandte eine Pflegestufe von 3 bis 7 hat und schon länger als ein Jahr gepflegt werden muss, kann man für so einen Fall Geld vom Bundessozialamt bekommen.
Wenn eine Person eine Angehörige oder einen Angehörigen mit einer Gedächtnisstörung hat, der die Pflegestufe 1 oder eine höhere Pflegestufe hat, kann diese Person eine Unterstützung bekommen. Auch für minderjährige Angehörige, die Pflegestufe 1 oder eine höhere Pflegestufe haben, kann man eine Unterstützung bekommen.
Höhe der finanziellen Unterstützung
Wie viel Geld man bekommt, hängt davon ab, welche Pflegestufe die Person hat, die man pflegen muss:
- Pflegstufe 1-3: 1.200,- Euro
- Pflegestufe 4: 1.400,- Euro
- Pflegestufe 5: 1.600,- Euro
- Pflegestufe 6: 2.000,- Euro
- Pflegestufe 7: 2.200,- Euro
Diese Summen kann man höchstens bekommen.
Man muss die Pflegerin oder den Pfleger mindestens eine Woche lang brauchen, damit man Geld bekommt. Wenn der Verwandte oder die Verwandte eine Gedächtnisstörung hat oder minderjährig ist, muss man die Pflegerin oder den Pfleger nur 4 Tage brauchen. Dann kann man schon Geld bekommen. Man muss nachweisen können, dass die Pflegerin oder der Pfleger Geld bekommen hat. Das kann man zum Beispiel mit einer Rechnung beweisen.
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Das heißt, man hat kein Recht auf das Geld, aber man kann darum ansuchen.
Feststellung durch Fachpersonal
Wenn man diese Unterstützung bekommen will, muss man eine Bestätigung haben, dass die Person, die man pflegt, eine demenzielle Erkrankung hat. Das heißt, dass die Person eine Gedächtnisstörung hat. Das dürfen nur Fachleute feststellen. Die Fachleute müssen bestätigen, dass die erkrankte Person eine Behandlung bekommt. Diese Bestätigung heißt auch Befundbericht. Den Befundbericht dürfen nur bestimmte Fachleute ausstellen:
- eine neurologische oder psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Das ist eine Abteilung im Krankenhaus, die sich mit Nervenkrankheiten oder Krankheiten des Gehirns oder der Gefühle beschäftigt.
- eine gerontopsychiatrische Tagesklinik oder eine gerontopsychiatrische Ambulanz. Das sind Krankenhäuser, die ältere Menschen behandeln, die eine Krankheit des Gehirns haben.
- eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie. Diese Ärzte beschäftigen sich mit Nervenkrankheiten oder Krankheiten des Gehirns oder der Gefühle.
Einkommensgrenzen
Ob man diese Zuwendung bekommt, hängt auch davon ab,wie viel man verdient:
- Wenn die Person, die man pflegen muss Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 5 hat, darf man nicht mehr als 2.000,- Euro netto im Monat verdienen, damit man die Zuwendung bekommt.
- Wenn die Person, die man pflegen muss Pflegestufe 6 oder Pflegestufe 7 hat, darf man nicht mehr als 2.500,- Euro netto im Monat verdienen, damit man die Zuwendung bekommt.
Wenn man einen Angehörigen hat, der unterhaltsberechtigt ist, erhöht sich das, was man verdienen darf um 400,- Euro. Unterhaltsberechtigt ist zum Beispiel ein Kind.
Wenn man einen Angehörigen mit Behinderung hat, der unterhaltsberechtigt ist, erhöht sich das, was man verdienen darf um 600,- Euro.
Diese Sachen zählen zum Einkommen nicht dazu:
- Familienbeihilfe
- Studienbeihilfe
- Sonderzahlungen oder Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder
Sozialentschädigungen
Verbrechensopfer
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, dass man eine Entschädigung bekommt, wenn man das Opfer eines Verbrechens geworden ist.
Man muss:
- Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines EU-Landes oder eines EWR-Landes sein oder
- rechtmäßig in Österreich leben. Das heißt, man muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.
Wenn man bestimmte Geldleistungen haben will, darf man nicht länger als 6 Monate warten, bis man den Antrag für das Geld stellt. Zum Beispiel, wenn man in der Zeit nach einem Verbrechen selber kein Geld verdienen kann.
Für andere Leistungen darf man nicht länger als 2 Jahre warten, bis man den Antrag stellt. Für eine Psychotherapie gibt es keine Fristen. Dafür kann man immer einen Antrag stellen.
Man kann Geld bekommen:
- wenn man Opfer einer absichtlichen Tat geworden ist, für die der Täter mehr als 6 Monate ins Gefängnis kommen kann.
- wenn man eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung wegen eines Verbrechens hat.
- wenn ein Mensch durch ein Verbrechen stirbt. In dem Fall kann die Familie Geld bekommen. Die Familie kann auch Geld für das Begräbnis bekommen.
Was kann man bekommen, wenn man Opfer eines Verbrechens geworden ist?
- Wenn man wegen eines Verbrechens nicht arbeiten kann, kann man Geld bekommen, weil man in dieser Zeit selber kein Geld verdient.
- Man kann auch zusätzlich zu seinem Einkommen Geld bekommen. Wie viel man bekommt, hängt davon ab, wie viel man verdient.
- Wenn man wegen eines Verbrechens eine bestimmte Behandlung braucht, wird das vom Bundessozialamt bezahlt. Zum Beispiel, wenn man eine Psychotherapie braucht. Das heißt, dass man behandelt wird, weil man zum Beispiel nach dem Verbrechen immer Angst hat, dass so etwas noch einmal passiert.
- Man bekommt Geld, wenn man wegen eines Verbrechens eine orthopädische Behandlung braucht. Das heißt, dass man von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt wird, weil man zum Beispiel Verletzungen von Knochen, Gelenken oder Muskeln hat oder Prothesen braucht.
- Wenn durch ein Verbrechen Hilfsmittel kaputt geworden sind, die man dringend braucht, kann man dafür Ersatz bekommen. Solche Hilfsmittel sind zum Beispiel Brillen oder ein künstliches Gebiss.
- Man bekommt Hilfe, damit man im Beruf weniger Probleme hat. Das kann sein, wenn man nach einem Verbrechen lange nicht arbeiten kann.
- Man bekommt Hilfe, damit man in seiner gewohnten Umgebung zurecht kommt. Zum Beispiel wenn man seine Wohnung behindertengerecht umbauen muss.
- Man bekommt medizinische Hilfe, damit man sich gut erholen kann, wenn man zum Beispiel schwer verletzt war.
- Wenn man nach einem Verbrechen Pflege braucht, kann man Geld für die Pflege bekommen. Das heißt Pflegezulage.
- Wenn man wegen eines Verbrechens blind geworden ist, kann man auch Geld bekommen. Das heißt Bindenzulage.
Was kann die Familie bekommen, wenn ein Mensch wegen eines Verbrechens stirbt?
- Wenn ein Mensch stirbt, der an Familienmitglieder Unterhalt bezahlt hat, können diese Familienmitglieder vom Bundessozialamt Geld bekommen.
- Familienmitglieder können auch zusätzlich zu ihrem Einkommen Geld bekommen.
- Wie viel sie bekommen, hängt davon ab, wie viel sie verdienen.
- Manchmal brauchen Familienmitglieder wegen eines Verbrechens eine bestimmte Behandlung. Die wird vom Bundessozialamt bezahlt. Zum Beispiel, wenn jemand eine Psychotherapie braucht. Das heißt, dass dieser Mensch behandelt wird, weil er zum Beispiel einen Schock hat, weil ein Verwandter bei einem Verbrechen gestorben ist.
- Die Familie kann Geld für das Begräbnis bekommen, wenn ein Angehöriger bei einem Verbrechen gestorben ist.
Ausnahmen
Es gibt keine Leistungen, wenn das Opfer selber an dem Verbrechen beteiligt war. Es gibt auch keine Leistungen, wenn man den Täter provoziert hat oder nach der Tat absichtlich nichts getan hat, damit die Tat geklärt werden kann.
Nach dem Verbrechens-Opfer-Gesetz kann man keinen Ersatz für kaputte Kleidung oder kaputte Wertsachen bekommen. Wertsachen sind zum Beispiel Schmuck oder eine Uhr. Das muss man vor Gericht einklagen.
Wenn man eine Psychotherapie haben will, muss man einen Antrag stellen.
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