Wenn ein Firma mehr als 25 Leute beschäftigt, muss diese Firma eine begünstigte Behinderte oder einen begünstigten Behinderten beschäftigen.
Die Firma muss für jeweils 25 Leute, die in der Firma arbeiten, eine begünstigte Behinderte oder einen begünstigten Behinderten beschäftigen.
Wenn also zum Beispiel 50 Leute in einer Firma arbeiten, muss die Firma 2 begünstigte Behinderte beschäftigen. Das heißt Beschäftigungspflicht.
Wenn eine Firma das nicht macht, muss sie etwas bezahlen. Die Firma muss pro Person, die sie einstellen müsste, ab 1.1.2024 monatlich 320,- Euro bezahlen. Wenn bei der Firma 100 oder mehr Leute arbeiten, muss die Firma monatlich EUR 451,- bezahlen. Bei 400 oder mehr Leuten muss die Firma monatlich EUR 477,- pro Person, die sie einstellen müsste, bezahlen. Das heißt Ausgleichstaxe. Von allen Firmen, die so eine Ausgleichstaxe bezahlen, wird das Geld zusammen genommen. Das heißt Ausgleichstaxfonds.
Dieses Geld ist für die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt.
Das heißt, dass Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsam arbeiten.
Von diesem Geld werden verschiedene Unterstützungen für behinderte Menschen bezahlt.
Wenn eine Firma einen Lehrling anstellt, der zu den begünstigten Behinderten gehört, erhält die Firma eine Prämie. Diese Prämie ist ab 1.1.2024 monatlich EUR 320,-. Die Prämie wird aus dem Ausgleichstaxfonds bezahlt.
Die Ausgleichstaxen und die Prämien werden für ganz Österreich in der Landesstelle Wien des Sozialministerium-Service bearbeitet: