Behindertenanwalt
Wir von der Behinderten-Anwaltschaft beraten und unterstützen
Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben,
dass sie wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.
Das muss eine Diskriminierung sein, die nach dem Bundes-Behinderten-
Gleichstellungs-Gesetz oder dem Behinderten-Einstellungs-Gesetz gilt.
Wo gilt der Diskriminierungs-Schutz?
- Beim Arbeits-Verhältnis.
- In der sonstigen Arbeitswelt. Zum Beispiel: Berufs-Beratung, Berufs- Ausbildung und Umschulung
- Bei öffentlichen Angeboten, für die Sie bezahlen müssen. Zum Beispiel: Geschäft, Gasthaus, Bank, Arzt, Kino, Internet-Seiten, Bus und Bahn und andere.
- Bei Dingen, die zur Bundes-Verwaltung gehören. Zum Beispiel: Schule, der Zugang zu Gebäuden, die dem Bund gehören
Was sind die Rechts-Folgen?
Wenn man diskriminiert wird, kann man Schaden-Ersatz bekommen. Bevor man zum Gericht gehen kann, muss man zu einem Schlichtungs-Verfahren beim Sozialministerium-Service.
Als Behinderten-Anwalt kann ich als Vertrauens-Person bei einem
Schlichtungs-Verfahren teilnehmen.
Kontakt
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
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E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at/
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