Behindertenanwalt

Wir von der Behinderten-Anwaltschaft beraten und unterstützen
Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben,
dass sie wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Das muss eine Diskriminierung sein, die nach dem Bundes-Behinderten-
Gleichstellungs-Gesetz oder dem Behinderten-Einstellungs-Gesetz gilt. 

Wo gilt der Diskriminierungs-Schutz?

  • Beim Arbeits-Verhältnis.
  • In der sonstigen Arbeitswelt. Zum Beispiel: Berufs-Beratung, Berufs-     Ausbildung und Umschulung
  • Bei öffentlichen Angeboten, für die Sie bezahlen müssen. Zum Beispiel: Geschäft, Gasthaus, Bank, Arzt, Kino, Internet-Seiten, Bus und Bahn und andere.
  • Bei Dingen, die zur Bundes-Verwaltung gehören. Zum Beispiel: Schule, der Zugang zu Gebäuden, die dem Bund gehören 

Was sind die Rechts-Folgen?

Wenn man diskriminiert wird, kann man Schaden-Ersatz bekommen. Bevor man zum Gericht gehen kann, muss man zu einem Schlichtungs-Verfahren beim Sozialministerium-Service.

Als Behinderten-Anwalt kann ich als Vertrauens-Person bei einem
Schlichtungs-Verfahren teilnehmen. 

Kontakt 

Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)
Fax: 01-71100 DW 2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

Beratungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung