Verbrechensopfer
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, dass man eine Entschädigung bekommt, wenn man das Opfer eines Verbrechens geworden ist.
Man muss:
- Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines EU-Landes oder eines EWR-Landes sein oder
- rechtmäßig in Österreich leben. Das heißt, man muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.
Wenn man bestimmte Geldleistungen haben will, darf man nicht länger als 6 Monate warten, bis man den Antrag für das Geld stellt. Zum Beispiel, wenn man in der Zeit nach einem Verbrechen selber kein Geld verdienen kann.
Für andere Leistungen darf man nicht länger als 2 Jahre warten, bis man den Antrag stellt. Für eine Psychotherapie gibt es keine Fristen. Dafür kann man immer einen Antrag stellen.
Man kann Geld bekommen:
- wenn man Opfer einer absichtlichen Tat geworden ist, für die der Täter mehr als 6 Monate ins Gefängnis kommen kann.
- wenn man eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung wegen eines Verbrechens hat.
- wenn ein Mensch durch ein Verbrechen stirbt. In dem Fall kann die Familie Geld bekommen. Die Familie kann auch Geld für das Begräbnis bekommen.
Was kann man bekommen, wenn man Opfer eines Verbrechens geworden ist?
- Wenn man wegen eines Verbrechens nicht arbeiten kann, kann man Geld bekommen, weil man in dieser Zeit selber kein Geld verdient.
- Man kann auch zusätzlich zu seinem Einkommen Geld bekommen. Wie viel man bekommt, hängt davon ab, wie viel man verdient.
- Wenn man wegen eines Verbrechens eine bestimmte Behandlung braucht, wird das vom Bundessozialamt bezahlt. Zum Beispiel, wenn man eine Psychotherapie braucht. Das heißt, dass man behandelt wird, weil man zum Beispiel nach dem Verbrechen immer Angst hat, dass so etwas noch einmal passiert.
- Man bekommt Geld, wenn man wegen eines Verbrechens eine orthopädische Behandlung braucht. Das heißt, dass man von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt wird, weil man zum Beispiel Verletzungen von Knochen, Gelenken oder Muskeln hat oder Prothesen braucht.
- Wenn durch ein Verbrechen Hilfsmittel kaputt geworden sind, die man dringend braucht, kann man dafür Ersatz bekommen. Solche Hilfsmittel sind zum Beispiel Brillen oder ein künstliches Gebiss.
- Man bekommt Hilfe, damit man im Beruf weniger Probleme hat. Das kann sein, wenn man nach einem Verbrechen lange nicht arbeiten kann.
- Man bekommt Hilfe, damit man in seiner gewohnten Umgebung zurecht kommt. Zum Beispiel wenn man seine Wohnung behindertengerecht umbauen muss.
- Man bekommt medizinische Hilfe, damit man sich gut erholen kann, wenn man zum Beispiel schwer verletzt war.
- Wenn man nach einem Verbrechen Pflege braucht, kann man Geld für die Pflege bekommen. Das heißt Pflegezulage.
- Wenn man wegen eines Verbrechens blind geworden ist, kann man auch Geld bekommen. Das heißt Bindenzulage.
Was kann die Familie bekommen, wenn ein Mensch wegen eines Verbrechens stirbt?
- Wenn ein Mensch stirbt, der an Familienmitglieder Unterhalt bezahlt hat, können diese Familienmitglieder vom Bundessozialamt Geld bekommen.
- Familienmitglieder können auch zusätzlich zu ihrem Einkommen Geld bekommen.
- Wie viel sie bekommen, hängt davon ab, wie viel sie verdienen.
- Manchmal brauchen Familienmitglieder wegen eines Verbrechens eine bestimmte Behandlung. Die wird vom Bundessozialamt bezahlt. Zum Beispiel, wenn jemand eine Psychotherapie braucht. Das heißt, dass dieser Mensch behandelt wird, weil er zum Beispiel einen Schock hat, weil ein Verwandter bei einem Verbrechen gestorben ist.
- Die Familie kann Geld für das Begräbnis bekommen, wenn ein Angehöriger bei einem Verbrechen gestorben ist.
Ausnahmen
Es gibt keine Leistungen, wenn das Opfer selber an dem Verbrechen beteiligt war. Es gibt auch keine Leistungen, wenn man den Täter provoziert hat oder nach der Tat absichtlich nichts getan hat, damit die Tat geklärt werden kann.
Nach dem Verbrechens-Opfer-Gesetz kann man keinen Ersatz für kaputte Kleidung oder kaputte Wertsachen bekommen. Wertsachen sind zum Beispiel Schmuck oder eine Uhr. Das muss man vor Gericht einklagen.
Wenn man eine Psychotherapie haben will, muss man einen Antrag stellen.
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Antrag: Pauschalentschädigung Schmerzengeld (DOC, 0,2 MB)
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Antrag: Übernahme psychotherapeutische Behandlungskosten (DOC, 0,2 MB)
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Antrag: Hilfeleistung für Verbrechensopfer (DOC, 0,3 MB)
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Antrag: Hilfeleistung für Hinterbliebene von Verbrechensopfern (DOC, 0,3 MB)
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Information: Sozialentschädigung – Hilfe für Verbrechensopfer (DOC, 0,1 MB)
Externe Links