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Ergebnisse 1–10 von 52 für "Antrag Behindertenpass"

Behindertenpass und Parkausweise

Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung, den Erhalt der Ausweise sowie deren Verlängerung, finden Sie auf folgenden Seiten:  [...] Weiterlesen

Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der den Grad der Behinderung dokumentiert und für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% ausgestellt wird. Er dient im privaten Bereich als Nachweis für Behinderung und kann für steuerliche Vergünstigungen genutzt werden. Der Pass wird im Scheckkartenformat herausgegeben, wobei auch unbefristet ausgestellte Pässe ihre Gültigkeit behalten. Der Antrag auf einen Behindertenpass ist kostenlos. [...] Weiterlesen

Behindertenpass - Zusatzeintragungen

Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich: [...] Weiterlesen

Zusatzeintragung

Personen die einen Behindertenpass beantragen oder bereits besitzen, können je nach Art der Behinderung verschiedenste Zusatzeintragungen beantragen, unter anderem Diabetes, Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel, etc. [...] Weiterlesen

Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitsnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden. [...] Weiterlesen

Feststellung des Grades der Behinderung

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservices.Aktuelle medizinische Befunde und Atteste (nicht älter als 2 Jahre) müssen dem Antrag beigelegt werden. Der Ärztliche Dienst entscheidet dann, ob es zu einer Vorladung kommt oder eine aktenmäßige Beurteilung durchgeführt wird. [...] Weiterlesen

erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung wird nach Antragstellung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice eingeladen. [...] Weiterlesen