Kosmetikerin

Geglücktes Arbeitstraining und Beihilfen führten zur Anstellung in einem kleinen Kosmetikbetrieb.

Kurze anonyme Beschreibung der MitarbeiterIn mit Behinderung

Mitarbeiterin, Anfang 20, Skoliose-Erkrankung.

Firmenbeschreibung

kleiner Kosmetikbetrieb im 8. Bezirk „Art of Cosmetic" R.Pikal GesmbH, GeschäftsführerInnen Frau Irmi Mayerhofer und Frau Roswitha Sidibe.

Arbeitsplatzbeschreibung

Kosmetikerin + Empfang.

Was waren die entscheidenden Beweggründe, einen Menschen mit Behinderung einzustellen?

Mitarbeiterin wurde von Beginn an während des Arbeitstrainings sehr geschätzt, Erkrankung war sekundär, da Einstellung zur Arbeit und Motivation sehr positiv.

Wie gelang der Rekrutierungsprozess? Vermittlung durch AMS oder Sonstige?

Arbeitstraining über AMS, dann war Entscheidung fällig: Mitarbeiterin in DV aufnehmen oder nicht? Da kleiner Betrieb mit finanziellen Einschränkungen, war Info über Förderung des Sozialministeriumservice (Entgeltbeihilfe) ausschlaggebend für Aufnahme eines fixen DV.

Welche begünstigenden oder hinderlichen Faktoren gab es beim Arbeitsbeginn?

Günstig: Eingliederungsbeihilfe AMS; Aussicht auf Förderungen des Sozialministeriumservice (durch rasche Unterstützung durch das Sozialministeriumservice konnte eine Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe erwirkt werden, nach Ablauf dieser wird um Entgeltbeihilfe angesucht), Arbeitsplatzadaption wurde durch die PVA übernommen (ergonomischer Stuhl für die Mitarbeiterin); die motivierte und positive Einstellung des Betriebes.

Ungünstig: Mitarbeiterin war nicht Kombilohnbeihilfe-fähig (AMS), daher konnte dem Wunsch nach einer TZ-Beschäftigung nicht eingewilligt werden; Mitarbeiterin hat durch Skoliose-Erkrankung verminderte Arbeitsleistung (braucht mehr Pausen, muss sich hinlegen können, etc.) - dies konnte aber durch die Förderungen kompensiert werden.

Wenn es Stolpersteine gab, wie wurden diese beseitigt?

Verminderte Arbeitsleistung durch Erkrankung bzw. Schmerzen bei bestimmten Tätigkeiten - Förderungen und ergonomische Arbeitsausstattung.

Wurden externe Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen und wenn ja, welche?

  • AMS: Eingliederungsbeihilfe
  • Sozialministeriumservice: Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe, in Zukunft: Entgeltbeihilf
  • PVA: Arbeitsmediziner klärte ab, ob und welcher Stuhl für die Mitarbeiterin aufgrund der Skoliose-Erkrankung passt, und PVA übernahm Anschaffungskosten dieses Stuhls.

Was hat letztendlich dazu beigetragen, dass Herr/Frau X nach wie vor in Ihrem Unternehmen tätig ist?

Förderungen durch Sozialministeriumservice, AMS und PVA; allgemein die gute Arbeit der Mitarbeiterin.

(c) Sozialministerium in Kooperation mit dem Sozialministeriumservice