Küchenhilfe in einer Großküche

Frau C. H. (geb. 1985) arbeitet als Küchenhilfe 20 Wochenstunden bei der Energie Burgenland AG. Frau H. leidet an Konzentrations­schwierigkeiten. Im Rahmen der Einschulung erhielt der Dienstgeber praktische Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen vom Integrationsfachdienst „Rettet das Kind“.

Arbeitsplatzbeschreibung

Frau C. H. arbeitet in einem Ausmaß von 20 Wochenstunden als Küchenhilfe. Sie unterstützt die Küchenbrigade in der Vorbereitung der Speisen, hilft im Service sowie bei der Reinigung der Küche und des Geschirrs.

Firma

Die Energie Burgenland ist ein integriertes Energieunternehmen und ein führendes, burgenländisches Dienstleistungsunternehmen. Das Unternehmen setzt auf einen Strommix aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und den sinnvollen und effizienten Einsatz von Erdgas als Brückentechnologie. Mit neuen (Energie-)Dienstleistungen und Innovationen verlängert die Energie Burgenland die Wertschöpfungskette und bearbeitet neue Märkte. Die Energie Burgenland Gruppe beschäftigt rund 830 MitarbeiterInnen, davon 21 Lehrlinge.

Das Unternehmen erhielt 2003 den Job-Oskar für besondere Bemühungen um berufliche Integration.

Planung und Umsetzung

Ursprünglich wurde im Unternehmen eine Küchenhilfe auf Vollzeitbasis gesucht. Durch die soziale Gesinnung des Arbeitgebers und durch die Fördermöglichkeiten motiviert, stimmten die Geschäftsleitung und der Küchenchef der Schaffung einer zusätzlichen Arbeitsstelle zu.

Nach einem positiv verlaufenen Schnuppertag Ende Oktober 2002 erhielt Frau H. ab 2. Dezember 2002 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Die 1985 geborene Arbeitnehmerin ist von 8 bis 12 Uhr in der Betriebsküche tätig. Eine Arbeitsassistentin betreute den Bewerbungsprozess, informierte den Arbeitgeber über Förderungsmöglichkeiten und unterstützte die Ausfertigung der Förderanträge an das Bundessozialamt.

Unterstützung

Eine Arbeitsassistentin und ein Arbeitsbegleiter von „Rettet das Kind Burgenland“ unterstützten die neue Arbeitnehmerin in den ersten drei Monaten bei ihrer Tätigkeit und gestalteten gemeinsam mit dem Küchenchef die Arbeitsinhalte von Frau C. H.

Für das erste Arbeitsjahr wurden vom Bundessozialam (jetzt Sozialministeriumservice) Förderungen in der Höhe von 80 Prozent der Bruttolohnkosten, für das weitere Dienstjahr 60 Prozent als Dienstgeberzuschuss gewährt. Wegen der fixen Übernahme durch das Unternehmen wurde ein weiteres Jahr an Förderungen zugesagt. Aktuell werden keine Förderungen mehr bezogen.

Arbeitsorganisatorisch wurden die Arbeitsinhalte der zusätzlichen Arbeitsstelle auf die besonderen Bedürfnisse der neuen Küchenhilfe mit Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten adaptiert. Zusätzlich richtete man an ihrem Arbeitsplatz eine Sitzgelegenheit ein.

Entwicklungspotential

Der Küchenchef, die KollegInnen und die Arbeitsassistenz von „Rettet das Kind“ beurteilen die Eingliederung der neuen Arbeitnehmerin als sehr gut.

Laut ihrem Arbeitgeber zeichnete sich die Arbeitnehmerin von Anfang an besonders durch ihre Freundlichkeit und ihre Lernwilligkeit aus. Sie hat sich in den letzten Jahren in ihrem Arbeitsplatz und bei ihren KollegInnen als sehr fleißige Mitarbeiterin bewährt.

"Wir sind mit Frau H. sehr zufrieden. Sie hat sich zu einer selbstbewussten jungen Frau entwickelt, die in ihrer kindlich-selbstbewussten Art, sich anderen mitzuteilen, gut ankommt".

(c) Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität, Linz