Zimmerer

Herr X. S. (geb. 1961) ist bei der Strabag AG in Wien teilzeitbeschäftigt. Aufgrund eines Arbeitsunfalls erlitt Herr T. Kopf- und Körperverletzungen, kommt jedoch nach erfolgter Rehabilitation seiner Arbeit in eingeschränktem Umfang wieder nach. Die AUVA gewährte sechs Monate lang einen Lohnkostenzuschuss.

Arbeitsplatzbeschreibung

Auf den Rohbaustellen ist der Zimmerer X. S. für Schalungsarbeiten bei der Herstellung von Betonwänden zuständig. Der Mitarbeiter hat einen Lehrabschluss als Zimmerer und arbeitet mittlerweile mit 39 Wochenstunden wieder Vollzeit.

Firma

Die Bauholding STRABAG AG steht als bedeutendes, europäisches Bauunternehmen weltweit im Einsatz. Die STRABAG ist in allen Bereichen der Bauindustrie tätig und beschäftigt allein in Österreich rund 11.000 MitarbeiterInnen, davon 15 Prozent Frauen.

Planung und Umsetzung

Der langjährige Mitarbeiter, Herr S. (geb. 1961) erlitt im Jänner 2001 einen Arbeitsunfall mit schweren Kopf- und Körperverletzungen. Während der Rehabilitation nahm die AUVA Kontakt mit dem Betriebsrat und dem Personalleiter auf und organisierte die Wiedereingliederung in den Betrieb.

Die AUVA und die Betriebsleitung einigten sich auf eine finanzielle Förderung des Arbeitsverhältnisses für ein halbes Jahr.

Der Betriebsrat organisierte gemeinsam mit der Geschäftsleitung den weniger belastenden Arbeitseinsatz. Herr X. S. wurde nach seinem Unfall auf kleineren, weniger stressigen Baustellen eingesetzt. Mittlerweile arbeitet Herr X. S. auf normalen Baustellen, der Polier meint dazu: "Weniger stressige Baustellen gibt es nicht."

Unterstützung

Die AUVA garantierte einen Lohnkostenschuss von 50 Prozent der Lohnkosten und 50 Prozent der Lohnnebenkosten, inklusive Sonderzahlungen, für sechs Monate. Der Betriebsrat betreute und begleitete den Arbeitnehmer in der ersten Phase nach dem Unfall. Er machte den/die jeweilige/n BauleiterIn und den/die PolierIn auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers X. S. nach leichterer körperlicher Tätigkeit aufmerksam.

Entwicklungspotential

Herr S. zeichnet sich durch eine hohe Arbeitsmotivation aus. Sowohl der Arbeitergeber als auch der Betriebsrat sind sehr zufrieden, ihren langjährigen Mitarbeiter und Kollegen wieder so problemlos integrieren zu können und schätzen die finanzielle Abgeltung der verminderten Leistungsfähigkeit sowie die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten während der beruflichen Reintegration.

(c) Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität, Linz