Eine Ausbildung zusätzlicher Dolmetscher:innen für ÖGS und Deutsch ist für die Lebensqualität von gehörlosen Menschen in Österreich unerlässlich.
Die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen wurde von Herrn Bundesminister Rauch genehmigt und kann somit am 01.11.2024 in Kraft treten.
Richtlinie_Gehoerlose.pdf (PDF, 0,2 MB)Hilfe und Barrierefreiheit
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